Logoregister

Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt: Bund und Arbeitgeberverband vereinbaren branchenspezifische Massnahmen

29.04.2024 | von Bundesamt für Sozialversicherungen BSV


Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

29.04.2024, Bern - Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder integriert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die erste dieser Art. Nun haben die beiden Parteien die konkrete Umsetzung beschlossen. Der Bund unterstützt den Dachverband darin, branchenspezifische Massnahmen für seine Mitglieder auszuarbeiten und verstärkt über die Eingliederungsleistungen der IV zu informieren. Mit der Durchführung wurde der Verein Compasso beauftragt.

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen ist für die Arbeitgebenden ein wichtiges Anliegen, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Arbeitskräftemangels. Deshalb sollen die Eingliederung oder Wiedereingliederung sowie der Verbleib im ersten Arbeitsmarkt verstärkt gefördert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung für die Dauer von vier Jahren unterschrieben.

Partnerschaftliche Rahmenvereinbarung
Die Basis für die Vereinbarung bildet die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), die 2022 mit der Weiterentwicklung der IV in Kraft getreten ist. Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt den Rahmen für die Umsetzung konkreter Massnahmen auf gesamtschweizerischer oder sprachregionaler Ebene. Sie sieht vor, praxistaugliche und branchenspezifische Massnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, die sowohl für die IV als auch für den SAV von Interesse sind. So werden den Mitgliedern des Dachverbandes geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt, die die Rahmenbedingungen der beruflichen Eingliederung verbessern. Der SAV hat den Verein Compasso, dessen Patronatsgeber der SAV ist, mit der Durchführung der Massnahmen beauftragt.

Branchenspezifische Massnahmen starten im Mai
Im Zentrum der Massnahmen, die ab dem 1. Mai umgesetzt werden, steht die branchenspezifische Anpassung des ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP). Dabei handelt es sich um ein modulares Online-Instrument, das technologisch überarbeitet und den Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Einsatz des REP soll ein schrittweiser Wiedereinstieg nach einer krankheits- bzw. unfallbedingten Langzeitabsenz unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen ermöglicht werden. Das Instrument wird an die spezifischen Anforderungsprofile der Berufe in den beteiligten Branchen angepasst und als Mobile- sowie Webapplikation zur Verfügung gestellt. Dadurch erhalten Mitarbeitende, Arbeitgebende sowie Ärztinnen und Ärzte ein hilfreiches Instrument, um den Arbeitsplatzerhalt oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglichst konkret und effizient gestalten zu können. Ausserdem werden die Eingliederungsleistungen der IV wie Früherfassung, Job-Coaching oder Anpassungen am Arbeitsplatz bei den Branchen breiter bekannt gemacht. Die Umsetzung der Massnahmen werden durch das BSV und den SAV begleitet und laufend überprüft.

Branchenverbände wirken mit
Verschiedene Branchen haben sich bereit erklärt, diese Massnahmen gemeinsam mit Compasso zu entwickeln und umzusetzen. Es sind dies der Arbeitgeberverband der Gebäudedienstleistungen Allpura, der Verband der Schweizer Elektrobranche EIT.swiss, der Arbeitgeber- und Berufsverband der Gebäudetechnik suissetec sowie der Verband für Hotellerie und Restauration GastroSuisse.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist seit 1908 die Stimme der Arbeitgeber in Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Er vereint als Spitzenverband der Schweizer Wirtschaft rund 90 regionale und branchenspezifische Arbeitgeberorganisationen sowie einige Einzelunternehmen. Insgesamt vertritt er über 100’000 Klein-, Mittel- und Grossunternehmen mit rund 2 Millionen Arbeitnehmenden aus allen Wirtschaftssektoren. Der SAV setzt sich für eine starke Wirtschaft und den Wohlstand der Schweiz ein. Er verfügt dabei über anerkanntes Expertenwissen insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und Sozialpolitik. Geführt wird der Verband von Direktor Roland A. Müller, präsidiert von Severin Moser.

Compasso ist das nationale Informationsportal und neutrale Netzwerk für Arbeitgebende zu Fragen der beruflichen Eingliederung und des Arbeitsplatzerhalts. Der Verein steht unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbands und ist breit abgestützt. Compasso vernetzt die Arbeitgebenden mit den relevanten Systempartnern, um gemeinsam passende Instrumente zu entwickeln. Mitglieder wie Grossunternehmen, Branchen- und weitere Verbände, Sozial- und Privatversicherer bringen sich solidarisch ein. Dadurch erhalten interessierte Unternehmen – insbesondere auch KMU – kostenlos praxistaugliche Informationen und Instrumente zu ihrer Unterstützung bei der Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen und bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung.


Medienkontakt:

Bundesamt für Sozialversicherungen
Markus Binder, Leiter Kommunikation
Tel. +41 58 462 77 11, media@bsv.admin.ch

Schweizerischer Arbeitgeberverband
Roger Riemer, Stv. Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Tel. +41 76 499 44 67, riemer@arbeitgeber.ch

Compasso
Madeleine von Arx, Geschäftsführerin
Tel. +41 76 316 66 66, madeleine.vonarx@compasso.ch

--- ENDE Pressemitteilung Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt: Bund und Arbeitgeberverband vereinbaren branchenspezifische Massnahmen ---

Über Bundesamt für Sozialversicherungen BSV:
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.

Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung