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WBF: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien tritt am 1. November 2021 in Kraft

27.09.2021 | von Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF


Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

27.09.2021, Bern - Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Indonesien tritt am 1. November 2021 in Kraft. Im Hinblick darauf hat der Bundesrat am 24. September 2021 die letzten notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vorgesehenen Zollkonzessionen beschlossen. Das Abkommen soll zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien beitragen.

Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) wird den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Waren und Dienstleistungen verbessern. Für 98% der heutigen Warenausfuhren der Schweiz nach Indonesien werden nach Ablauf der Zollabbaufristen sämtliche Zölle wegfallen. Darüber hinaus umfasst das Abkommen insbesondere Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen, zu Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Die Bestimmungen des Kapitels Handel und nachhaltige Entwicklung schaffen einen gemeinsamen und rechtlich verbindlichen Referenzrahmen für die präferenziellen Handelsbeziehungen und tragen dazu bei, dass die wirtschaftlichen Ziele des Abkommens Hand in Hand mit den Zielen des Schutzes der Umwelt und der Arbeitsrechte gehen. Für das aus Nachhaltigkeitssicht besonders sensible Palmöl sieht das Abkommen nur moderate Zollsenkungen innerhalb eng beschränkter Kontingente vor. Importeure können Palmöl jedoch nur dann präferentiell einführen, wenn sie nachweisen, dass es nachhaltig produziert wurde. Der Bundesrat hat die Verordnung zur Umsetzung dieses Nachhaltigkeitsnachweises bereits am 18. August 2021 verabschiedet. Sie wird zusammen mit dem CEPA in Kraft treten.

Umfassendes und modernes Abkommen

Das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Indonesien wurde am 16. Dezember 2018 unterzeichnet, im Dezember 2019 von den Eidgenössischen Räten genehmigt und von der Stimmbevölkerung in der Abstimmung vom 7. März 2021 gutgeheissen. Das CEPA verbessert auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsakteure und entspricht weitgehend den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen Abkommen der EFTA- Staaten.

Die EFTA hat als erste Partnerin in Europa ein solches Abkommen mit Indonesien abgeschlossen. Das Abkommen erlaubt es, bestehende und potenzielle Diskriminierungen gegenüber aktuellen und zukünftigen Freihandelspartnern Indonesiens abzubauen und zu vermeiden.

Handelspartner mit Potenzial

Indonesien ist die grösste Volkswirtschaft Südostasiens und bevölkerungsmässig das viertgrösste Land der Welt mit einer wachsenden Mittelschicht. Im Jahr 2020 rangierte Indonesien im fünften Rang unter den Handelspartnern der Schweiz in Südostasien. Das Inkrafttreten des Abkommens birgt ein grosses Potenzial für Schweizer Wirtschaftsakteure, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit diesem Partner zu verstärken.


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--- ENDE Pressemitteilung WBF: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien tritt am 1. November 2021 in Kraft ---

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Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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