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Alte zahlen künftig mehr (Pflegefinanzierung soll neu geregelt werden)

17.02.2005


17.02.2005, Der Bundesrat legt Vorschlag vor, wie er die Pflegefinanzierung regeln will Mit einer Neuregelung der Pflegekosten will der Bundesrat die Prämienzahler nicht noch mehr belasten.

Die Mehrkosten sollen deshalb die Pflegebedürftigen vermehrt selber übernehmen. Mit einem Monat Verspätung hat Sozialminister Pascal Couchepin gestern Mittwoch die Vorschläge des Bundesrats zur Neuverteilung der Pflegefinanzierung der Landesregierung präsentiert. In der Vernehmlassung hatte der Sozialminister harte Kritik geerntet. Es sei nicht einfach gewesen, sagte Couchepin gestern, eine Lösung zu finden. Was die Regierung nun aber vorlege, sei das «einzig mögliche Modell».

Keine höheren Prämien Der Bundesrat will künftig die massiv steigenden Kosten nicht mehr auf die Prämienzahler überwälzen. Die Kosten der Krankenversicherer sollen stabil bleiben, heisst es. Die Mehrkosten müssen deshalb vermehrt von den Pflegebedürftigen getragen werden. Das heisst, wer Pflege braucht, muss mit der neuen Finanzierung tiefer in die Tasche greifen. Die Mehrbelastung von Pflegebedürftigen Personen soll mit zwei sozialpolitischen Massnahmen abgefedert werden. Hier werden vor allem die Kantone zur Kasse gebeten. So sollen zum Beispiel zu Hause lebende Rentner neu bereits bei einer Hilflosigkeit leichten Grades eine Hilflosenentschädigung zur AHV erhalten. Die Mehrkosten werden auf 20 Millionen Franken geschätzt. Zum andern schlägt der Bundesrat vor, für Pflegebedürftige in Heimen die heutige Höchstgrenze von rund 30 000 Franken bei den Ergänzungsleistungen (EL) aufzuheben. Dies führt zu Mehrausgaben von rund 240 Millionen Franken, fast ausschliesslich zulasten der Kantone.

Heftige Reaktionen Der Bundesrat erntet mit seinem Vorschlag heftige Reaktionen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hält das Modell für untauglich. Ins gleiche Horn stossen Spitex und der Spitalverband H+. Auch die Parteien zeigten wenig Begeisterung. Zufrieden ist nur der Krankenversicherungsverband Santésuisse.

Kranke werden mehr zur Kasse gebeten Der Bundesrat will die Pflegekosten neu verteilen und erntet heftige Kritik ? ausser von den Krankenkassen Da die Leute immer älter werden, steigen die Kosten für die Pflege kontinuierlich. Jetzt legt der Bundesrat einen Vorschlag vor, wie die Kosten verteilt werden sollen. Ziel: Die Prämienzahler sollen weniger belastet werden.

Die Reaktionen auf die Botschaft zur Neuregelung der Pflegefinanzierung sind gestern schnell gekommen und sie sind fast alle heftig ausgefallen: «Kostenverlagerung mit verheerenden Folgen», schreiben zum Beispiel die Sozialdemokraten, «unakzeptabler Abbau auf dem Buckel der Pflegebedürftigen», donnert der Pflegeverband Spitex, und die Kantone wischen den Vorschlag als «praxisuntauglichen Gesetzesentwurf» vom Tisch. Dass die Reaktionen beim Thema Pflegeversicherung heftig sind, hat seine Gründe: Erstens geht es um sehr viel Geld und um die Verteilung von Kosten, die jedes Jahr massiv ansteigen. Im Jahr 2002 flossen knapp sieben Milliarden Franken in den Pflegebereich. Im Vergleich zum Jahr 1995 nahmen die Kosten um über 40 Prozent zu. Das Eidgenössische Departement des Innern rechnet für den Zeitraum von 2000 bis 2020 mit einem gesamten Kostenzuwachs von 83 Prozent. Zweitens geht es auch um die sozialpolitische Frage, wie man mit der demografischen Entwicklung umgehen soll, mit der Tatsache also, dass die Leute immer älter werden und der Anteil der pflegebedürftigen, älteren Generation immer grösser.

Umstrittener Verteilschlüssel Die heutige Regelung für die Pflegefinanzierung genügt nicht, da sind sich alle einig, denn es bestehen zu viele Unklarheiten. Der Bundesrat schlägt nun einen neuen Verteilschlüssel vor. Danach sollen künftig nicht noch mehr Pflegekosten auf die Prämien abgewälzt werden. Konsequenz: «Die Leute werden für die Pflege tiefer in die Tasche greifen müssen», sagt der oberste Chef der Krankenversicherung Hans Heinrich Brunner. In Zahlen heisst das, dass der Anteil, den die privaten Haushalte an den Pflegekosten übernehmen, von heute 40 Prozent auf 48 Prozent im Jahr 2030 ansteigen wird. Durch diese neue Finanzierung erhofft sich der Bundesrat auch ein Umdenken bei den Versicherten. «Es soll mit dem neuen Modell ein Bewusstseinswandel stattfinden, die Versicherten müssen sich bewusst werden, was das Gesundheitswesen kostet und dass wir uns nicht mehr alles leisten können», sagt Brunner.

Was verändert das neue Modell? Zwei fiktive Beispiele. - Pflege zu Hause: Eine 82-jährige Frau erhält jeden Tag Besuch von der Spitexschwester, die ihr beim Waschen und beim Ankleiden hilft. Vollkosten für eine Stunde Grundpflege: 100 Franken. Davon zahlt heute die Krankenkasse 50 Franken, der Rest wird von der Gemeinde oder dem Kanton übernommen. Neu müsste die Pflegebedürftige diesen Rest aus der eigenen Tasche bezahlen, sofern sie ein Vermögen hat. Das wären 1500 Franken im Monat. Wenn sie dieses Geld nicht hat, erhält sie Ergänzungsleistungen. Bräuchte die pflegebedürftige Frau jedoch medizinische Betreuung, wie zum Beispiel für das Wechseln eines Verbandes oder eine Spritze, würden die Kassen die Kosten mit der neuen Regelung voll übernehmen.

Damit möglichst viele Leute die kostengünstigere Variante wählen und sich zu Hause pflegen lassen statt in einem Pflegeheim, sollen sie schneller als heute, auch wenn sie wenig Pflege benötigen, eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie wenig Pflege benötigen. - Pflege im Pflegeheim: Ein 70-jähriger Mann lebt im Pflegeheim. Das Heim erhält heute für seine Pflege eine Pauschale von zum Beispiel 70 Franken pro Tag. Den Rest zahlt er selber, solange er ein Vermögen hat. Sonst bezieht der Mann Ergänzungsleistungen. Mit der neuen Regelung zahlt ihm die Krankenkasse die gesamten Kosten für die medizinische Pflege, bei der Grundpflege zahlt sie einen fixen Betrag, den Rest übernimmt er selber. Wenn sein Vermögen nicht gross genug ist, kann er heute pro Jahr 30 000 Franken Ergänzungsleistungen beziehen. Neu wäre diese Obergrenze aufgehoben, zu Lasten der Kantone.

"Untaugliches Modell" Die Leistungserbringer wie Spitex oder der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, aber auch die Kantone, SP und CVP lehnen den Vorschlag ab. Sie befürchten, dass die Reformvorschläge vor allem auf dem Buckel von Langzeitpatienten wie zum Beispiel Demenzkranken durchgeführt werden. Ausserdem kritisieren sie die Einteilung der Pflege in zwei verschiedene Kategorien. Dies sei praxisuntauglich. Zufrieden waren gestern nur die Krankenkassen. -- Die KVG-Grossbaustelle Die neue Pflegefinanzierung ist die dritte Etappe beim Neuanlauf zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Bundesrat und Parlament haben ein Vorgehen in Teilpaketen gewählt, weil eine umfassendere Vorlage im Dezember 2003 im Nationalrat gescheitert ist. -Ein erstes Paket mit unaufschiebbaren Massnahmen ist seit Herbst 2004 unter Dach. Mit ihm werden der Ärztezulassungsstopp, der Risikoausgleich unter den Kassen und das Übergangsregime für Spitalkostenbeiträge der Kantone verlängert, die Pflege-Rahmentarife eingefroren. Neu ist nur die Grundlage für eine Versichertenkarte.

Im Übrigen haben die Räte dieses erste Paket aufgeschnürt. Behandelt wird in der Frühlingssession die Prämienverbilligung. Statt des vom Bundesrat vorgeschlagenen nationalen Sozialziels einer maximalen Prämienbelastung hat der Ständerat beschlossen, dass Familien bis in den Mittelstand hinein für Kinder und für Jugendliche in Ausbildung höchstens noch die halbe Prämie bezahlen müssen. Die Nationalratskommission hat sich diesem Modell oppositionslos angeschlossen. Nur bei der erforderlichen Erhöhung der Bundesbeiträge schlägt sie ein anderes Vorgehen vor.

Vom ersten ins zweite Paket verschoben haben die Kommissionen beider Räte auch die Aufhebung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und Ärzten. Gleich verfuhr die Nationalratskommission mit der Erhöhung des Patienten-Selbstbehalts, die der Ständerat bereits gutgeheissen hat. - Das zweite Paket wurde im September vom Bundesrat verabschiedet und liegt zurzeit bei der Ständeratskommission. Im Zentrum stehen die neue Spitalfinanzierung (hälftig durch Kassen und Kantone) und die Förderung von Managed-Care-Modellen. Die Kommission hat zusätzliche Abklärungen und Korrekturen verlangt. (yet/sda) -- Das Modell für die Pflegefinanzierung Finanzierung heute: Nach geltendem Recht übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die vollen Kosten für die Pflege in Heimen und die Leistungen der Spitex. Da die Kosten im Pflegebereich jedoch stark ansteigen, wurden 1998 Rahmentarife vereinbart, die von den Kassen abgegolten werden müssen. Diese Rahmentarife gelten bis die Neuregelung in Kraft ist. Neu will der Bundesrat eine Regelung, mit der man transparent die Kosten verrechnen kann.

Finanzierung neu: Ziel des Bundesrats ist es, dass die Krankenkassen nicht mehr als die heutigen 1,4 Milliarden Franken bezahlen müssen. Die Mehrkosten übernehmen zum grossen Teil die Pflegebedürftigen. Die Behandlungspflege (Verbände anlegen, Medikamente verabreichen) soll ganz von den Kassen übernommen werden, bei der Grundpflege (wie etwa waschen oder anziehen) übernimmt die Kasse nur einen fixen Betrag. Wie hoch dieser Betrag ist, ist noch nicht klar. Er hängt davon ab, wie viel die Kassen an die Behandlungspflege zahlen müssen. Was über diesen fixen Betrag geht, zahlen die Pflegebedürftigen aus dem eigenen Sack. Soziale Abfederung: Um die finanzielle Belastung der Patienten sozialpolitisch abzufedern, schlägt der Bundesrat zwei Massnahmen vor: Leute, die sich zu Hause pflegen lassen, erhalten eine Hilflosenentschädigung. In den meisten Fällen würde dies etwa 215 Franken im Monat betragen. Zum anderen will der Bundesrat für Pflegebedürftige in Heimen die Höchstgrenze von 30 000 Franken bei den Ergänzungsleistungen aufheben. Dies führt bei den Kantonen zu Mehrausgaben von 240 Millionen Franken. Dem stehen Einsparungen von etwa 100 Millionen bei der Sozialhilfe von Kantonen und Gemeinden gegenüber. - yet

--- ENDE Pressemitteilung Alte zahlen künftig mehr (Pflegefinanzierung soll neu geregelt werden) ---


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