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Schweizer Armee setzt auf Schweizer Lebensmittel

18.08.2014 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

18.08.2014, Ab 1. Januar 2015 wird die Truppe grundsätzlich mit Lebensmitteln aus schweizerischer Herkunft verpflegt. Der Verpflegungskredit wird zu diesem Zweck um 1.5 Millionen Franken oder 25 Rappen pro Person und Tag erhöht.

Die Schweizer Armee setzt ab 2015 bei ihren jährlich rund 13 Millionen Mahlzeiten grundsätzlich auf Schweizer Produkte. Künftig wird Fleisch mit dem Label "Suisse Garantie" und Geflügel mit der Bezeichnung "Schweizer Geflügel" auf die Teller der Angehörigen der Armee kommen. Brot, Eier, Käse, und weitere Milchprodukte werden ausschliesslich schweizerischer Herkunft sein, und bei Fisch werden lediglich Produkte mit den Gütezeichen "MSC" (Marine Stewardship-Council) und "ASC" (Aquaculture Stewardship- Council) berücksichtigt.

Bereits heute sind rund zwei Drittel der in der Armee verwendeten Lebensmittel schweizerischer Herkunft. Mit der grundsätzlichen Umstellung auf Schweizer Produkte ist die Armee bereit, ihren Verpflegungskredit von bisher rund 63 Millionen Franken pro Jahr um 1.5 Millionen Franken aufzustocken. Pro Person und Tag stehen ab 2015 für die fünf Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten neu 8.75 statt wie bisher 8.50 Franken zur Verfügung.

Auslöser der grundsätzlichen Umstellung auf Schweizer Lebensmittel war die Tatsache, dass 2013 ein Teil des im Truppenhaushalt verwendeten Geflügelfleisches aus Ungarn stammte. In Ungarn entsprechen die Tierschutzverordnungen nicht den in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebenen Standards. In der Folge analysierte die Armee zusammen mit dem Schweizer Tierschutz STS, dem Schweizer Bauernverband, der Proviande sowie dem Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verband mögliche Lösungen für die Armeeverpflegung.


Medienkontakt:
Christoph Brunner Informationschef Verteidigung 058 465 18 39

--- ENDE Pressemitteilung Schweizer Armee setzt auf Schweizer Lebensmittel ---

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Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


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