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Die SBB erhält ein neues Lohnsystem

26.11.2010 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB


Schweizerische Bundesbahnen SBB

26.11.2010, Im Zentrum des neuen GAV von SBB und SBB Cargo steht ein neues Vergütungssystem. Nach halbjährigen, anspruchsvollen Verhandlungen haben sich SBB und Gewerkschaften letzte Nacht über die letzten Punkte geeinigt. Dabei wurden Überführungsbestimmungen vereinbart, die gewährleisten, dass das neue System keine Lohnreduktionen für die Mitarbeitenden bringt. Der neue GAV gilt mindestens bis Ende 2014.

Das heutige Lohn- und Zulagensystem der SBB – mit 29 Funktionsstufen und Entwicklungsautomatismen – entstammt noch der Zeit, als die SBB ein Regiebetrieb des Bundes war. Es belohnt langjährige Betriebszugehörigkeit stärker als eine gute individuelle Leistung. Im neuen GAV wird nun ein Vergütungssystem verankert, das die von Mitarbeitenden, SBB und Gewerkschaften erkannten Schwachstellen behebt.

Ein anforderungs-, leistungs- und marktorientiertes Vergütungssystem.
Im neuen Vergütungssystem sind alle Faktoren rund um die Entlöhnung der Arbeit aufeinander abgestimmt: das Anforderungsprofil einer Stelle, die Personalgewinnung, die Personalbeurteilung, Personalentwicklung und die Art der Entlöhnung. Es trägt den spezifischen Anforderungen einer Stelle, der individuellen Leistung jedes Einzelnen und den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes Rechnung. An die Stelle der Automatismen der Lohnentwicklung tritt ein System, das gute Leistungen stärker fördert und belohnt. Damit nähern sich die SBB-Löhne weiter dem Markt an.

Mit dem neuen Vergütungssystem sieht sich die SBB künftig besser in der Lage, auf allen Stufen branchengerechte, marktübliche Löhne zu bezahlen. Gleichzeitig fördert das Vergütungssystem die Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Das Vergütungssystem wird unternehmensweit einheitlich angewendet und schafft so Transparenz und interne Lohngerechtigkeit über alle Bereiche hinweg.

Sozialverträgliche Übergangsbestimmungen ohne Lohnkürzungen.
Es wurden Überführungsregelungen ausgehandelt, die gewährleisten, dass die Mitarbeitenden beim Wechsel in das neue System keine Lohneinbussen erleiden. Damit wird die vom Unternehmen angestrebte Anpassung an marktgerechte Löhne schrittweise über die Neuanstellungen – also über die natürliche Fluktuation – realisiert.

Anspruchsvolle Verhandlungen.
«Die Verhandlungen waren sehr anspruchsvoll», sagt Markus Jordi, Personalchef und Leiter der Verhandlungsdelegation der SBB. «Aber wir haben erreicht, dass die SBB langfristig als gesundes, wettbewerbsfähiges Unternehmen bestehen und gute Mitarbeitende gewinnen und halten kann.» Manuel Avallone, Vizepräsident des SEV und Leiter der gewerkschaftlichen Verhandlungsdelegation, betont seinerseits: «Wir haben durchgesetzt, dass der Wert der Arbeit weiterhin angemessen abgegolten wird; das neue System stützt zudem die untersten Lohnkategorien und enthält Entwicklungspotenzial.»

Die Vereinbarung muss jetzt vom SBB-Verwaltungsrat und den Gremien der Personalverbände bestätigt werden. Stimmen diese zu, tritt der GAV per 1. Juli 2011 in Kraft. Er kann frühestens auf Ende 2014 gekündigt werden. Die Vereinbarung betrifft alle dem GAV unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SBB und SBB Cargo. Das sind derzeit über 26'000 Mitarbeitende.


Medienkontakt:
Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr WylerPark Wylerstrasse 123/125 3000 Bern 65 Schweiz www.sbb.ch

--- ENDE Pressemitteilung Die SBB erhält ein neues Lohnsystem ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


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