Geltendes Recht bietet ausreichenden Schutz bei missbräuchlicher Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit

26.09.2008 | von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


26.09.2008, Bern. Der Bundesrat hat am 26. September 2008 einen Bericht verabschiedet, in dem er zu den zusätzlichen Fällen Stellung nimmt, die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zur Untermauerung seiner 2003 bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingereichten Klage vorgelegt wurden. Der SGB hatte die im Obligationenrecht (OR) vorgesehene Sanktion für missbräuchliche Kündigungen wegen Gewerkschaftszugehörigkeit als zu wenig abschreckend bezeichnet und die Wiedereinstellung betroffener Arbeitnehmer gefordert. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die im geltenden Recht vorgesehene Sanktion bei missbräuchlicher Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit ausreichend ist.


Im April 2006 hatte der SGB der IAO zur Stützung der Klage von 2003 zehn zusätzliche Fälle vorgelegt. Im November 2006 forderte die IAO den Bundesrat auf:

zu diesen Fällen Stellung zu nehmen, die für missbräuchliche Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit vorgesehene Sanktion zu verschärfen und, in Analogie zum Gleichstellungsgesetz, die Wiedereinstellung betroffener Arbeitnehmer vorzusehen. In seinem Bericht:

hält der Bundesrat fest, dass nur in einem der genannten Fälle eine rechtsgültige Verurteilung wegen missbräuchlicher Kündigung auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft vorliegt und der betreffende Arbeitgeber zu einer Entschädigung in Höhe von fünf Monatslöhnen verurteilt wurde, was der gesetzlichen Höchstentschädigung von sechs Monatslöhnen nahe kommt; gelangt der Bundesrat zum Schluss, dass es praktisch unmöglich ist, die Situation abschliessend einzuschätzen, da die Mehrheit der Fälle mit Vergleichen abgeschlossen wurde; hält der Bundesrat fest, dass sich die Spitzenorganisationen der Sozialpartner bei ihrem Treffen unter der Schirmherrschaft des SECO auf keinen politischen Konsens einigen konnten, auch nicht auf eine Mindestlösung durch eine OR-Teilrevision ohne Wiedereinstellung betroffener Arbeitnehmer. Angesichts des mangelnden Konsenses der Sozialpartner auf höchster Ebene sei es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, dem Parlament eine Änderung des OR zur Stärkung des Kündigungsschutzes bei missbräuchlicher Kündigung wegen Gewerkschaftsangehörigkeit vorzulegen.

hält der Bundesrat fest, dass die Möglichkeit, durch Gesamtarbeitsverträge akzeptable Lösungen zu finden, erhalten bleibt.

Die IAO wird sich voraussichtlich im November 2008 in Genf mit dem Dossier befassen.

--- ENDE Pressemitteilung Geltendes Recht bietet ausreichenden Schutz bei missbräuchlicher Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit ---

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