Organspende im Aufwärtstrend - trotz mehr Ablehnungen

02.05.2025 | von Swisstransplant

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


02.05.2025, Swisstransplant weist in ihrem Jahresbericht 2024 den zweithöchsten Wert an verstorbenen Organspenderinnen und Organspendern aus. Der Aufwärtstrend hat sich im ersten Quartal 2025 mit einem neuen Höchstwert an transplantierten Organen fortgesetzt. Dies obwohl die Zustimmungsrate in den Angehörigengesprächen weiter sinkt.


Das erste Quartal 2025 knüpft an die Höchstwerte der letzten beiden Jahre an. Vom 1. Januar bis 31. März 2025 haben in der Schweiz 52 Personen ihre Organe nach dem Tod gespendet. Im Vergleich zum Vorquartal sind das 16 Prozent mehr. Noch nie wurden in der Schweiz in einem Quartal so viele Spendeorgane transplantiert, nämlich 169, 37 Prozent mehr als im Vorquartal.

Sinkende Zustimmung der Angehörigen

"Die hohe Transplantationsrate ist auf die Professionalität aller involvierten Fachpersonen in den fünf Schweizer Organspendenetzwerken zurückzuführen", betont PD Dr. Franz Immer, Direktor von Swisstransplant. Die Anzahl der geführten Angehörigengespräche ist auf hohem Niveau stabil. In 87 Prozent der Todesfälle, bei denen eine Organspende in Frage kam, fand 2024 auch ein Gespräch mit den Angehörigen statt. Jedoch sinkt die Zustimmung zur Organspende in den Angehörigengesprächen: Im 2024 kam es nur gerade in 38 Prozent der Gespräche zu einer Zustimmung zur Organspende, was ein Rückgang um 4 Prozentpunkte zum Vorjahr bedeutet. "In mehr als der Hälfte der Gespräche ist der Wunsch der verstorbenen Person den Angehörigen unbekannt. In diesen Situationen liegt die Ablehnungsrate heute bei über 80 Prozent. Die Einführung der Widerspruchsregelung entlastet die Angehörigen und wird die Zustimmungsrate erhöhen", so Immer. Der Bund schafft ein neues elektronisches Register, in dem man künftig eintragen kann, ob man nach dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Gemäss Bund ist geplant, das Organ- und Gewebespenderegister 2026 im Lauf des Jahrs einzuführen. Sechs Monate später soll dann die Widerspruchsregelung in Kraft treten.

Ja oder Nein zur Organspende?

Die Organspende ist und bleibt freiwillig. Die Empfehlung lautet, seinen persönlichen Entscheid - Ja oder Nein zur Organspende - festzuhalten und mit seinen Angehörigen zu besprechen. Am besten geeignet ist die Patientenverfügung der FMH oder, wo vorhanden, das elektronische Patientendossier.

Swisstransplant - Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation

Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit ist Swisstransplant als nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfängerinnen und Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste. Sie organisiert auf nationaler Ebene alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dabei arbeitet sie eng mit den europäischen Zuteilungsorganisationen zusammen. Seit 2009 hat Swisstransplant von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz den Auftrag, die im Transplantationsgesetz festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu koordinieren, zusammen mit den Organspendenetzwerken sicherzustellen und Synergien zu nutzen. www.swisstransplant.org

Kontakt für Medienanfragen:

PD Dr. Franz Immer Direktor Swisstransplant
Facharzt für Herzchirurgie FMH
T +41 58 123 80 00
media@swisstransplant.org



--- ENDE Pressemitteilung Organspende im Aufwärtstrend - trotz mehr Ablehnungen ---

Über Swisstransplant:

Swisstransplant ist die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation.

Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist sie als nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfängerinnen und Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste.

Sie organisiert auf nationaler Ebene alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dabei arbeitet sie eng mit den europäischen Zuteilungsorganisationen zusammen.

Seit 2009 hat Swisstransplant von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz den Auftrag, die im Transplantationsgesetz festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu koordinieren, zusammen mit den Spendenetzwerken sicherzustellen und Synergien zu nutzen.


Quellen:
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