Das Spital, der Patient

22.04.2004

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


22.04.2004, Verkürzte Nachtschichten, teure Paketdienste, reduzierte Pensen: Krankenhäuser müssen bluten. Auf die Schweizer Spitäler rollt eine neue Kostenlawine.


Schlimmstenfalls mehrere hundert Millionen Franken Zusatzausgaben könnten die Kliniken 2005 belasten. Diese immense Zahl nennt Bernhard Wegmüller, Geschäftsleiter des Spitalverbands H+. Er hat sie auf Grund einer Umfrage bei 30 Spitälern hochgerechnet. "Die Unterstellung der Assistenzärzte unter das Arbeitsgesetz braucht viel mehr Personal", sagt er.

Ab kommendem Januar arbeiten die Assistenzärzte in den Spitälern statt 60 bis 70 Stunden nur noch 50 Stunden pro Woche. So will es die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, die vom Bundesrat kürzlich auf die Jungärzte ausgedehnt wurde. Damit müssen quer durchs Land rund 1000 Stellen in Kliniken neu besetzt werden. Der Mehraufwand dürfte mindestens 110 Millionen Franken betragen. Ein Assistenzarzt kostet zwischen 110000 und 120000 Franken pro Jahr.

Im Kantonsspital Luzern, das die 50-Stunden-Woche für Assistenten schon eingeführt hat, mussten 25 Neueinstellungen getätigt werden - 2,8 Millionen Franken Mehrausgaben. Das Unispital Zürich, das die verkürzte Arbeitszeit schrittweise auf dieses Jahr realisiert hat, schuf 75 neue Stellen, bei rund 500 Assistenten. Das Berner Inselspital trafs mit 111 zusätzlichen Jungärzten noch härter.

Doch auf die Spitäler kommt weiteres Ungemach zu. Sie müssen ab Januar auch den Pikettdienst neu regeln. Angestellte im Wartezustand zu Hause, die innert 30 Minuten und weniger am Arbeitsplatz sein müssen, erhalten während der Pikettzeit den vollen Lohn. Ein solcher Dienst, so argumentiert das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), sei "ein typischer Fall von Arbeitsbereitschaft" und damit dem voll bezahlten Pikettdienst im Betrieb gleichzustellen. Diese Regelung gilt nicht nur für die Assistenzärzte in allen Kliniken, sondern für sämtliches Personal in Spitälern, die privatrechtlich organisiert sind - derzeit rund 25 Prozent des gesamten Gesundheitspersonals. Tendenz steigend. Einer Radiologin im Regionalspital Fruttigen BE zum Beispiel wird das achtstündige Sonntagspikett voll als Arbeitszeit angerechnet, auch wenn sie nur einen einzigen Schnelleinsatz hatte.

Insbesondere gegen die Pikettregelung laufen die Kantone und Spitäler Sturm. Pikettdienst zur Arbeitszeit zu rechnen, sei für die kleinen Spitäler unbezahlbar, argumentieren

- Insbesondere gegen die Pikettregelung laufen die Kantone und Spitäler Sturm. - sie. Franz Wyss, Sekretär der Gesundheitsdirektoren-Konferenz (GDK), des Koordinationsgremiums der kantonalen Regierungen in Sachen Gesundheitsplanung, will die laufenden Verhandlungen zwischen dem Seco und den Sozialpartnern nicht kommentieren. Er betont aber: "Die Arbeitgeber wollen eine vernünftige und bezahlbare Lösung."

Teuer wird auch die Einführung des Drei-Schichten-Betriebs nachts und an den Wochen-enden. Sie ist gesetzlich ebenfalls notwendig geworden. Bislang fuhren die Spitäler Zwölf-Stunden-Schichten, die durchwegs länger dauerten. Gemäss Arbeitsgesetz darf insbesondere der Nachtdienst nicht mehr als zwölf Stunden dauern. Rosemarie Glauser, Geschäftsführerin beim Verband der Assistenz- und Oberärzte Bern, sagt: "Viele Spitäler haben gar noch nicht begriffen, was auf sie zukommt."

--- ENDE Pressemitteilung Das Spital, der Patient ---


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