Helsana: Organspende geht jeden an

22.10.2007 | von Helsana AG

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


22.10.2007, Organspende - ein Thema, das alle angeht. Denn jeder könnte plötzlich auf einer Warteliste für ein lebensrettendes Organ stehen. Aber die Wartefristen sind lang, und immer wieder sterben Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Ein neues Gesetz - seit dem 1. Juli 2007 in Kraft - soll helfen, die Organknappheit zu verringern.


Krankheiten, Infektionen oder Unfälle können Organe oder Gewebe unwiderruflich schädigen. Oft kann den Betroffenen nur mit einer Transplantation geholfen werden - das kranke Organ wird durch ein gesundes Organ eines anderen Menschen ersetzt. Eine Transplantation ist mittlerweile bei vielen verschiedenen Organen und Geweben möglich. Am häufigsten werden Nieren transplantiert, aber auch Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse oder die Hornhaut des Auges können ersetzt werden. Die Fortschritte in der Transplantationsmedizin haben jedoch dazu geführt, dass der Bedarf an Organen mittlerweile deutlich höher ist als das Angebot.

Organspenden nur mit Zustimmung Seit dem 1. Juli 2007 ist in der Schweiz ein neues Transplantationsgesetz in Kraft, welches die rechtlichen Voraussetzungen für die Spende, die Entnahme und die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen für die Schweiz einheitlich regelt. Auf diese Weise hofft man, die Bedingungen für Organspenden zu verbessern. Das Gesetz verbietet zum Beispiel, mit Organen, Geweben oder Zellen zu handeln; eine Organspende muss unentgeltlich und vor allem freiwillig erfolgen. Verstorbenen dürfen nur dann Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, wenn eine Zustimmung des Spenders vorliegt. Ist dies nicht der Fall, werden die Angehörigen gefragt. Der Wille des Spenders hat jedoch stets Vorrang gegenüber dem der Angehörigen. Liegt weder eine Zustimmung des Spenders vor, noch sind Angehörige erreichbar, dürfen dem Verstorbenen in keinem Fall Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden.

Für Spender wichtig zu wissen

-Wie soll nach Ihrem Tod mit Ihrem Körper verfahren werden? Sind Sie mit einer Organspende einverstanden? Bilden Sie sich zu diesem Thema eine Meinung und dokumentieren Sie diese auf einer Spendekarte oder in einer Patientenverfügung. Oder bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie entscheidet. Auf der Spendekarte können Sie auch festlegen, dass Sie keine Organe spenden möchten. -Sprechen Sie im Familienkreis oder mit Vertrauenspersonen über Ihren Willen bezüglich Organspenden und stellen Sie sicher, dass Ihr Wille berücksichtigt wird. -Der Tod einer Person muss vor der Organentnahme von zwei unabhängigen Ärzten in einem gewissen zeitlichen Abstand festgestellt worden sein. Ein Mensch gilt dann als tot, wenn alle Funktionen des Hirns und des Hirnstamms erloschen sind. Dies können Ärzte mit bestimmten Tests zweifelsfrei feststellen. -Für eine Organspende gibt es keine Altersgrenze - jeder kann spenden. -Spender und Empfänger bleiben anonym. Auf diese Weise sollen die Beteiligten vor psychischen Belastungen geschützt werden.

--- ENDE Pressemitteilung Helsana: Organspende geht jeden an ---

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Als Gestalterin im Schweizer Gesundheitssystem setzen wir uns daher für ein nachhaltiges, qualitativ hochstehendes, wettbewerblich organisiertes und kundenfreundliches Gesundheitssystem ein.



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