Am 9. Juni hat das Schweizer Stimmvolk über zwei Vorlagen im Gesundheitswesen abgestimmt. Zum einen handelte es sich um die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien». Zum anderen wurde über die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» abgestimmt.
Ablehnung der 10-Prozent-Initiative kein Entscheid gegen Prämienverbilligungen
Die Ablehnung der 10-Prozent-Initiative ist aus mehreren Gründen gerechtfertigt. Die Umsetzung dieser Initiative hätte den Bund zu erheblichen Mehrausgaben gezwungen und die Kantone mit hohen Gesundheitskosten und Prämien belohnt. Weil der Bund zwei Drittel der Kosten für die Prämienverbilligungen hätte tragen müssen, hätten die Kantone profitiert, die sich in der Vergangenheit mit der Kürzung ihres Anteils aus der Verantwortung gestohlen haben.
Nach der Ablehnung der Initiative wird der indirekte Gegenvorschlag in Kraft treten, sofern dagegen nicht das Referendum ergriffen wird. Der Gegenvorschlag nimmt die Kantone stärker in die Pflicht, weil diese für das medizinische Versorgungsangebot verantwortlich sind, was die Kosten und Krankenkassenprämien wesentlich beeinflusst.
Allerdings ist auch zu beachten, dass der Gesundheitssektor ein wesentlicher Faktor für den Wohlstand und ein wichtiger Wirtschaftszweig der Schweiz ist. Dieser Sektor bietet nicht nur Arbeitsplätze, sondern trägt auch zur allgemeinen Lebensqualität bei, indem er Zugang zu hochwertigen medizinischen Leistungen sicherstellt. Faktisch möchte niemand verzichten. In der Tat ist die Zahlungsbereitschaft über die Grundversicherung hinaus riesig: Schweizerinnen und Schweizer geben jährlich gut noch einmal so viel Geld ausserhalb des Leistungskatalogs für nicht von der Grundversicherung gedeckte Leistungen aus. Darum sind wir letztlich weit entfernt vom Punkt, wo das Gesundheitswesen nicht mehr finanziert werden könnte.
Die politische Herausforderung besteht nun darin, Lösungen zu finden, die sowohl die finanzielle Belastung der Haushalte reduzieren als auch die wirtschaftliche Stabilität und Effizienz des Gesundheitssystems fördern. Hierzu zählt etwa die faire, aber degressive Ausgestaltung von Prämienverbilligungen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Zunahme der Gesundheitskosten. Wenn Bürgerinnen und Bürger vermehrt medizinische Leistungen in Anspruch nehmen und weiter eine Ausweitung des
Leistungskatalogs fordern, werden die Gesamtausgaben im Gesundheitswesen weiter steigen. Das wird zusätzlich durch politische Entscheidungen (Urnengänge) verstärkt, die Kredite für Spitäler bewilligen, die nicht wirtschaftlich arbeiten. Auch die Umsetzung der Pflegeinitiative ist nicht gratis. Diese Dynamik führt zu einer Spirale steigender Kosten, die letztlich von der gesamten Gesellschaft verantwortet und getragen werden müssen.
Alternative Grundversicherungsmodelle stärken ist besser als staatliche Kostenziele
Die Ablehnung der Kostenbremse-Initiative ist aus Sicht von Comparis eine vernünftige Entscheidung, wenngleich auch der Gegenvorschlag das Grundproblem der auf Mengen anstatt auf Effizienz und Qualität basierenden Finanzierung nicht beseitigt.
Die Idee, Kostenziele festzulegen, mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, um die stetig steigenden Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Doch bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass starre Kostenziele nicht die Lösung sind.
Starre Kostenziele bergen das Risiko, dass sie die Qualität der Gesundheitsversorgung negativ beeinflussen. Sind Gesundheitsdienstleister gezwungen, sich strikt an Kostenvorgaben zu halten, oder werden sie nach einer Überschreitung von Kostenzielen kollektiv mit Tarifkürzungen bestraft, könnte das zu Einsparungen führen, die nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten sind. Es besteht die Gefahr, dass notwendige Behandlungen hinausgezögert oder gar nicht erst durchgeführt werden, nur um Kostenziele zu erreichen. Das wäre ein Rückschritt für die Qualität der Gesundheitsversorgung und könnte langfristig sogar zu höheren Kosten führen, unter anderem, wenn Erkrankungen wegen mangelnder Behandlung eskalieren.
Wichtiger als fixe Kostenziele ist es, die Krankenkassen zu befähigen, nur noch wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche medizinische Leistungen zu vergüten, wie es das Krankenversicherungsgesetz seit der Inkraftsetzung verlangt. Die Vergütung muss so angepasst werden, dass sich Effizienz und Qualität mehr lohnen als bloss Mengen. In den alternativen Grundversicherungsmodellen gibt es diesen Spielraum mit der unternehmerischen Verantwortung der Krankenversicherer und medizinischen Leistungserbringern als Vertragspartner. Diesen sollte das Parlament ausbauen.
Weitere Informationen:
Felix Schneuwly
Krankenkassen-Experte
Telefon: 079 600 19 12
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