04.07.2025
| von Schweizer Medien
Lesedauer: 4 Minuten
04.07.2025, Die Verlegerverbände SCHWEIZER MEDIEN, MÉDIAS SUISSES und STAMPA SVIZZERA
begrüssen die geplante Änderung des Urheberrechtsgesetzes, die der Bundesrat heute vorgestellt
hat. Damit müssen die grossen internationalen Tech-Plattformen wie Google auch in der Schweiz
eine Vergütung leisten, wenn sie Ausschnitte journalistischer Medien anzeigen. In der EU und vielen
weiteren Ländern ist dieser Leistungsschutz bereits länger Standard. Die Schweizer Lösung stärkt
insbesondere auch kleine und mittlere Verlage.
Die internationalen Tech-Plattformen nutzen heute eine Lücke im Schweizer Urheberrecht: Google & Co. übernehmen journalistische Inhalte der hiesigen Verlage für eigene Angebote und verdienen damit Millionen – ohne Medienunternehmen und Medienschaffende dafür zu vergüten. Dies will der Bundesrat mit dem Leistungsschutzrecht nun ändern.
Konkret sollen Suchmaschinen journalistische Inhalte künftig zwar noch in Kurzform anzeigen können, die Vergütung der Medienhäuser hierfür neu aber Voraussetzung sein. Diese Änderung begrüssen die Medienverbände. «Der Bundesrat hat erkannt, dass es auf dem Schweizer Medienplatz endlich ein Fairplay der Tech-Giganten braucht. Und Fairplay heisst in diesem Zusammenhang nichts anderes als Fairpay», so der Präsident des Verlegerverbandes SCHWEIZER MEDIEN, Andrea Masüger.
Aufwand bei den Schweizer Medienhäusern – Gewinn bei Big Tech
Dieser finanzielle Ausgleich ist essenziell, weil die Tech-Plattformen von den journalistischen Inhalten massiv profitieren. Eine Studie, welche von Ökonomen der ETH Zürich und der Universität Zürich wissenschaftlich begleitet worden ist, bezifferte kürzlich die Summe, welche allein Google an die Schweizer Medien zu entrichten hätte, auf mindestens 154 Millionen Franken jährlich. Gemäss der Studie von Fehr Advice generieren Google & Co. mit Newsschlagzeilen und kurzen Textauszügen von Schweizer Medien Traffic auf ihren Seiten, den sie zu Geld machen können. Immer öfter und in der Mehrheit der Fälle klicken die Nutzerinnen und Nutzer gar nicht erst auf die Seiten der Medien.
Für Stéphane Estival, Präsident von MÉDIAS SUISSES, ist darum klar: «Wir grossen und kleinen Medienhäuser investieren jedes Jahr Hunderte Millionen in den Qualitätsjournalismus. Diese Gelder fliessen aber immer öfter zu den internationalen Plattformen. Daraus ergibt sich ein Marktversagen, das ohne Regelung mittelfristig zu einem Kollaps des Schweizer Medienplatzes führen wird.» Die rasche Einführung des Leistungsschutzrechts sei darum zwingend. Ziel sei letztlich ein faires Miteinander von Plattformen und Schweizer Medienhäusern.
Vorbildliche Lösung für grosse und kleine Verlage
Die Verlegerverbände begrüssen, dass durch die vom Bundesrat gewählte Regelung der Medienplatz Schweiz als Ganzes profitiert und dabei auch die kleineren und mittleren Medienhäuser berücksichtigt werden: Die Kompensation erfolgt explizit nicht im Verhältnis zum generierten Traffic, sondern auch im Verhältnis zum journalistischen Aufwand.
Giacomo Salvioni, Präsident von STAMPA SVIZZERA verweist auf den höheren Aufwand bei der Informationsvermittlung in den Regionen: «Dies ist deshalb bedeutsam, weil der journalistische Aufwand der kleineren und mittleren Medienhäuser, welche die mediale Grundversorgung etwa in den Berggebieten sicherstellen, ausgesprochen hoch ist.» Diese Regelung fördert in diesem Sinn die Informationsvielfalt in der Schweiz.
Wirkungsvolle Vorlage dank Erfahrungen aus dem Ausland
Die EU hat bereits vor längerer Zeit ein Leistungsschutzrecht eingeführt. Die Schweizer Lösung, die der Bundesrat ins Parlament bringt, beruht auf den gemachten Erfahrungen aus dem Ausland. So soll es in der Schweiz kein «Verbotsrecht» geben wie in der EU, sondern einen Vergütungsanspruch. Im Gegensatz zur EU können journalistische Inhalte in der Schweiz somit von Suchmaschinen wie bisher ausschnittsweise angezeigt werden.
Das im Gesetzesvorschlag gewählte System der kollektiven Verwertung hat sich in der Schweiz bewährt. Somit wird es auch beim Leistungsschutzrecht zu einer fairen Verteilpraxis führen. Die kollektive Verwertung verhindert, dass die Tech-Plattformen ihre Marktmacht ausspielen und nur mit einzelnen, respektive ausgewählten Medienhäusern in Verhandlungen treten werden. Die Verlegerverbände SCHWEIZER MEDIEN, MÉDIAS SUISSES und STAMPA SVIZZERA setzen sich mit voller Überzeugung für die Vorlage des Bundesrates ein. Sie tun dies auch als Trägerorganisationen der Allianz.
Medienkontakt:
Pia Guggenbühl, Direktorin, Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN,
pia.guggenbuehl@schweizermedien.ch, +41 79 566 60 10
Andreas Zoller, Leiter Public Affairs, Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN,
andreas.zoller@schweizermedien.ch, +41 79 828 81 13
Stéphane Estival, Président, MÉDIAS SUISSES,
stephane.estival@mediassuisses.ch, +41 79 832 34 77
Daniel Hammer, Secrétaire général, MÉDIAS SUISSES,
daniel.hammer@mediassuisses.ch, +41 78 813 31 10
Alessandro Colombi, Vicepresidente, STAMPA SVIZZERA,
alessandro.colombi@cdt.ch, +41 76 581 13 12
--- ENDE Pressemitteilung Bundesrat fordert Fairplay von den grossen Tech-Plattformen ---
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Zusammen mit den beiden Schwesterverbänden MÉDIAS SUISSES und STAMPA SVIZZERA setzt sich der VSM für die Wahrung der Interessen der privaten Medienunternehmen in der Schweiz ein. Gegründet wurde der Verlegerverband 1899. Sein Sitz ist in Zürich.
Der VSM engagiert sich für die Wahrung der gemeinsamen ideellen, politischen, wirtschaftlichen und rechtsetzenden Interessen der privatwirtschaftlichen Medienunternehmen gegenüber Öffentlichkeit, politischen Institutionen, Behörden, Wirtschaft, Verbänden und Organisationen im In- und Ausland.
Der Verlegerverband ist Mitglied im Presserat, bei ProLitteris sowie im europäischen Zeitungsverleger Verband ENPA und beim WAN (World Association of Newspapers and News Publishers).
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