Bundesamt für Justiz: UN-Ausschuss gegen Folter überprüft die Schweiz

14.07.2023 | von Bundesamt für Justiz

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


14.07.2023, Bern - Der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat anlässlich seiner 77. Session am 12. und 13. Juli 2023 in Genf den achten periodischen Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Antifolter-Konvention der UNO überprüft. Er wird seine Schlussbemerkungen und Empfehlungen zum Bericht am 28. Juli 2023 veröffentlichen.


Der achte periodische Staatenbericht, den die Schweiz erstellt hat, wurde im Mai 2019 veröffentlicht. Er gibt dem CAT einen umfassenden Überblick über die Umsetzung des Übereinkommens der UNO gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Antifolter- Konvention) durch den Bund und die Kantone.

Im Rahmen der Überprüfung stellte eine Delegation der Schweiz dem CAT den Bericht vor und informierte ihn über die Entwicklungen seit seiner Veröffentlichung. Die Delegation setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ämter im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone zusammen.

Ein Meilenstein bei der Umsetzung der UNO-Anti-Folterkonvention war die Gründung der unabhängigen Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (NMRI) im Mai 2023. Die Schweiz hat damit eine Empfehlung umgesetzt, die der CAT anlässlich der siebten Überprüfung abgegeben hatte. Weiter wurden dem Ausschuss auch die Entwicklungen in den Bereichen Haft, Polizei und Asyl vorgestellt. Anschliessend beantwortete die Delegation aus der Schweiz Fragen der UNO-Experten zum Bericht. Anhand der erhaltenen Informationen wird der CAT nun Schlussbemerkungen und Empfehlungen formulieren und diese der Schweiz bis am 28. Juli 2023 zustellen.

Die Antifolter-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Folter zu verhindern und zu ahnden. Alle vier Jahre müssen die Staaten dem CAT Bericht über die ergriffenen Massnahmen zur Einhaltung des Übereinkommens vorlegen. Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 2. Februar 1986 beigetreten und hat seither acht Berichte eingereicht.


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Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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