Bundesamt für Kommunikation BAKOM: Verlängerung der Konzessionen der Lokalradios und Regional-TV

03.10.2019 | von Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


03.10.2019, Biel/Bienne, 02.10.2019 - Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat 49 Veranstalterkonzessionen von Lokalradios und Regionalfernsehen bis Ende 2024 verlängert. Sie treten am 1. Januar 2020 in Kraft. In der aktuellen Übergangsphase, die vom laufenden Umstieg von UKW auf DAB+ und von der Debatte über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist, erhöht dies die Planungssicherheit für die betroffenen Veranstalter.


Die heutigen Konzessionen der Lokalradios und Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag laufen Ende 2019 ab. Bereits im November 2018 hat das UVEK die konzessionierten Veranstalter über die Möglichkeit einer Konzessionsverlängerung informiert und ihnen die Bedingungen für die Gesucheinreichung dargelegt.

49 Lokalradios und Regionalfernsehen haben ihre Gesuche in der Folge fristgerecht bis Ende April 2019 eingereicht. Bis Ende September 2019 hat das Departement alle beantragten Verlängerungen gutgeheissen. Für seine Beurteilung war die Einhaltung der gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen entscheidend. Bei der Prüfung stand unter anderem die Finanzierbarkeit des Leistungsauftrags im Fokus.

Unveränderter Auftrag - punktuell angepasste Konzessionsbestimmungen
Der Programmauftrag der Lokalradios und Regionalfernsehen bleibt für die Phase der Konzessionsverlängerung unverändert. Nach wie vor sollen sie über regionale politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge informieren sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beitragen.

Komplementären nicht gewinnorientierten Radios in Agglomerationen kommt der Auftrag zu, in ihren Programmen insbesondere auch die sprachlichen und kulturellen Minderheiten in ihrem Sendegebiet zu berücksichtigen. Für diese Leistungen erhalten die Veranstalter ein Zugangsrecht. Demnach müssen die DAB+-Plattform- und die Kabelnetzbetreiber die Programme dieser Veranstalter in den entsprechenden Versorgungsverbieten verbreiten.

21 Lokalradios und 13 Regional-TV haben ferner Anspruch auf einen Anteil aus der Abgabe für Radio und Fernsehen.

Das UVEK hat die Konzessionsverlängerungen zum Anlass genommen, einzelne Vorgaben anzupassen. Bei den Anpassungen handelt es sich teils um formelle und redaktionelle Änderungen, teils um Präzisierungen von Pflichten, die den Konzessionärinnen bereits bisher oblagen.

Neu ist in den Veranstalterkonzessionen der Lokalradios DAB+ der Hauptverbreitungsvektor. Bei allen kommerziellen Lokalradios und Regional-TV hat das UVEK neu eine quantitative Mindestvorgabe für die Regionalinformation eingeführt. Bei den Regional-TV wird zusätzlich neu die Untertitelung in der Konzession geregelt.

Unverändert bleiben hingegen die finanzielle Unterstützung der Lokalradios und Regional-TV. Sie wurde per 1.1.2019 auf sechs Prozent des Ertrags der Abgabe für Radio und Fernsehen erhöht und bleibt bis Ende 2024 unverändert.

Sechs Lokalradios haben auf ihre Konzession verzichtet
Seit Mitte 2018 haben sechs Lokalradios aus städtischen Grossagglomerationen auf ihre Veranstalterkonzession verzichtet, bzw. sie haben keine Verlängerung ihrer Konzession beantragt.

Diese Radios, Radio 24, Radio Argovia, Radio FM1, Radio Pilatus sowie Radio One FM und Radio Rouge FM, sind seither beim BAKOM als meldepflichtige Radios registriert. Sie haben keinen Leistungsauftrag mehr zu erfüllen.

Nächste öffentliche Ausschreibung 2023
Die aktuelle Verlängerung der Veranstalterkonzessionen erfolgt in einer Übergangsphase, die durch den Umstieg von UKW auf DAB+ sowie die Debatten über die Neuausrichtung der Medienförderung geprägt ist. In dieser Phase wird den Veranstaltern Planungssicherheit gewährt.

Eine öffentliche Ausschreibung wird das UVEK für die Konzessionsphase ab 2024 durchführen. Sie wird voraussichtlich 2023 lanciert.


Medienkontakt:
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Caroline Sauser, Leiterin Kommunikation
058 460 55 50
media@bakom.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Bundesamt für Kommunikation BAKOM: Verlängerung der Konzessionen der Lokalradios und Regional-TV ---

Über Bundesamt für Kommunikation BAKOM:

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nimmt Aufgaben im Bereich der Medien, des Fernmelde- und Postwesens sowie der Informationsgesellschaft in der Schweiz wahr.

Es sorgt für eine stabile und fortschrittliche Kommunikationsinfrastruktur, schafft Grundlagen für einen starken Medienplatz Schweiz und koordiniert die Umsetzung der Strategie "Digitale Schweiz".

Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor. Auch auf internationaler Ebene ist das BAKOM tätig.


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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