Erste Gelegenheit zum Sparen

25.09.2003

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


25.09.2003, Wer Prämien sparen will, sollte wieder einmal seine Zusatzversicherungen unter die Lupe nehmen. Änderungen sind aber nur bis Ende September möglich. Es gibt 70-jährige Frauen, die in ihrer Zusatzversicherung für Schwangerschaftsgymnastik bezahlen.


Was wie ein schlechter Witz tönt, ist kein Einzelfall, weiss Jacqueline Bachmann, Geschäftsführerin des Schweizer Konsumentenschutzes. Das Problem liegt darin, dass viele Krankenversicherte ihre Zusatzversicherungen als gegeben hinnehmen und sie nicht sporadisch auf die eigenen Bedürfnisse hin überprüfen. Zudem sind einzelne Leistungen häufig nur in einem Gesamtpaket zu erhalten. Der Versicherte zahlt so Leistungen mit, die er vielleicht gar nicht benötigt.

Versicherer müssen sich beeilen

Wer jetzt die Gelegenheit beim Schopf packen will, muss sich sputen. Änderungen müssen der Versicherung bis 30. September schriftlich gemeldet werden. Zu einem Zeitpunkt also, wo die Versicherten noch nicht einmal im Besitz der neuen Prämienpolice sind. In der Grundversicherung bleibt denn auch Zeit bis 28. November, die Krankenkasse zu kündigen und zu einer günstigeren zu wechseln.

Die verschiedenen Kündigungstermine bei der Grund- und Zusatzversicherung erachtet Jacqueline Bachmann als «versichertenfeindlich». Viele seien sich nicht bewusst, dass sie ihre Zusatzversicherung früher optimieren müssen. «Häufig ist auch nicht klar, welche Leistungen zur Grund- und welche zur Zusatzversicherung gehören», kritisiert die Konsumentenschützerin Namen wie «Basic top» oder «Standardversicherung plus». Das sind Pakete, die auch freiwillige Zusatzversicherungen enthalten, aber den Eindruck vermitteln würden, es gehe nur um die Grundversicherung.

Es lohnt sich also, seine Zusatzversicherungen einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Verschiedene Anlaufstellen sind dabei behilflich (siehe Kasten). Doch vor vorschnellen Kündigungen sei gewarnt: Je nach Gesundheitszustand wird es schwierig bis unmöglich, jemals wieder eine Zusatzversicherung abschliessen zu können. «Die Kassen dürfen Fragen zum Gesundheitszustand stellen und allenfalls eine Aufnahme verweigern», sagt Rita Hermann-Huber, Budgetberaterin bei der Frauenzentrale Luzern. Gekündigt werden vor allem die teuren Spitalversicherungen, die eine Behandlung in der privaten beziehungsweise halbprivaten Abteilung garantieren. Hat man sich zu einer Kündigung entschieden, gilt die Frist vom 30. September nur dann nicht, wenn im Zusatzbereich eine Prämienerhöhung ansteht. Ab Mitteilung dieser Prämienerhöhung bleiben je nach Kasse 25 bis 30 Tage Zeit, das Kündigungsschreiben einzureichen.

Wie bereits im letzten Jahr stehen auch heuer im Zusatzversicherungsbereich kaum Prämienerhöhungen an. Grund ist das Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, das die Kantone dazu verknurrte, sich je zur Hälfte an der stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen Spitälern zu beteiligen. Zuvor musste dieser Betrag von den Krankenversicherern alleine getragen werden. Die Beiträge der Kantone verschafften den Krankenversicherern etwas Luft. CSS, die grösste Versicherung in der Zentralschweiz, machte 2002 im Bereich Privat/Halbprivat noch 8 Millionen Franken Gewinn. Für 2003 geht Mediensprecher Stephan Michel davon aus, dass nur noch knapp schwarze Zahlen geschrieben werden. Danach dürften auch in den Zusatzversicherungen wieder Prämienerhöhungen anstehen, «dieser Bereich ist von der Teuerung im Gesundheitswesen genauso betroffen», begründet Michel.

Weniger Privatversicherte

Weil die Grundversicherung immer teurer wurde - alleine 2002 und 2003 erhöhten die Versicherer die Prämien um durchschnittlich 9 Prozent -, mussten die Spitalversicherungen Federn lassen. Waren 1998 noch 25 Prozent aller CSS-Versicherten privat oder halbprivat versichert, schrumpfte diese Zahl 2002 auf 19 Prozent. Dass sie weiter abnehmen wird, glaubt Stephan Michel nicht. Er beobachtet vielmehr den Trend, statt zu künden die Franchise zu erhöhen. So zahlen 26- bis 46-Jährige bei der CSS für die «Spitalversicherung privat» 142.50 Franken im Monat, bei der Mindestfranchise von 300 Franken sind es 71.25 Franken. Wer seine Spitalversicherung dahingehend ändern will, muss dies der Krankenkasse ebenfalls per 30. September mitteilen.

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