SGKB: Bewilligung für grenzüberschreitende Bank- und Finanzdienst-leistungsgeschäft in Deutschland erhalten |
27.04.2010
| von St.Galler Kantonalbank AG
27.04.2010, Die St.Galler Kantonalbank AG (und ihre Tochtergesellschaft Hyposwiss Privatbank AG, Zürich haben von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin die Bewilligung für das grenzüberschreitende Bank- und Finanz- dienstleistungsgeschäft in Deutschland erhalten.
Seit 2004 dürfen Banken aus Ländern, die weder der EU noch dem EWR angehören, grenzüberschreitende Bank- und Finanzdienstleistungen in Deutschland nur dann anbieten, wenn sie dazu eine spezielle Erlaubnis der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht (BaFin) einholen. Ausländische Institute können sich von der Erlaubnispflicht freistellen lassen ("Freistellungserklärung"), wenn Bank- und Finanzdienstleistungen für private Kunden durch ein deutsches Kreditinstitut vermittelt werden.
Die BaFin hat der St.Galler Kantonalbank Deutschland AG den Freistellungsbescheid zu Handen der St.Galler Kantonalbank AG und zu Handen der Hyposwiss Privatbank AG, Zürich, erteilt. Damit dürfen sowohl die St.Galler Kantonalbank AG wie auch die Hyposwiss Privatbank AG, Zürich, Kunden in Deutschland über die Tochterbank (St.Galler Kantonalbank Deutschland AG) in München anbahnen.
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--- ENDE Pressemitteilung SGKB: Bewilligung für grenzüberschreitende Bank- und Finanzdienst-leistungsgeschäft in Deutschland erhalten ---
Über St.Galler Kantonalbank AG:
Die St.Galler Kantonalbank ist seit 2001 an der Börse SIX kotiert. Der Kanton St. Gallen hält als Mehrheitsaktionär 54.8 % des Aktienkapitals. Das Stammhaus SGKB bietet seinen Kunden in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden die gesamte Palette von Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus übernimmt die St.Galler Kantonalbank als Arbeitgeber, Steuerzahler und Sponsoringpartner Verantwortung für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Region.
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