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SBB: Die Sanierung der Pensionskasse SBB gelingt nur, wenn auch Bund einen substantiellen Beitrag leistet

05.03.2010 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB


Schweizerische Bundesbahnen SBB

05.03.2010, Die Sanierung der ungenügend ausfinanzierten Pensionskasse SBB (PK SBB) fordert von Mitarbeitenden, Pensionierten und SBB grosse Anstrengungen. Ziel ist es, die PK SBB in den nächsten zehn Jahren nachhaltig zu sanieren. Dazu gehören die Beseitigung der Deckungslücke und die Bildung von Wertschwankungsreserven.

Versicherte und SBB tragen wiederum substantiell zur Sanierung bei und haben einen zusätzlichen Sanierungsbeitrag von über zwei Milliarden Franken zu leisten. Damit die Sanierung gelingt, braucht es gleichzeitig einen namhaften Beitrag des Bundes. Die SBB begrüsst die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Sanierung der PK SBB und fordert die eidgenössischen Räte auf, den beantragten Sanierungsbeitrag von 1’148 Mio. Franken zu genehmigen.

Die Sanierung der PK SBB, um die sich SBB und Versicherte seit 2003 bemühen, ist dringlich. Der Deckungsgrad der PK SBB lag Ende 2009 bei lediglich 84,4 Prozent. Die nötigen Anstrengungen fordern Versicherte und Unternehmen in hohem Masse.

Insgesamt erbrachten SBB und Versicherte bis Ende 2009 bereits Sanierungsleistungen von insgesamt 1'661 Mio. Franken. Zusätzlich mussten die Versicherten zwischen 2007 und 2009 Verluste aufgrund der Minderverzinsung der Altersguthaben von 253 Mio. Franken akzeptieren. Die SBB verabschiedete im Herbst 2009 zusätzlich ein weiteres Sanierungspaket mit dem Ziel, den Deckungsgrad in den kommenden zehn Jahren auf mindestens 100 Prozent anzuheben. Dieses Sanierungspaket sieht vor, dass Versicherte und SBB einen zusätzlichen Sanierungsbeitrag von über zwei Milliarden Franken erbringen, zu dem beide Seiten je hälftig beizutragen haben.

Die SBB leistet einen weiteren Sanierungsbeitrag in der Höhe von 938 Mio. Franken sowie paritätische Sanierungsbeiträge (bis 30.6.2010 je zwei Prozent, ab 1.7.2010 bis zur 100%- Deckung je 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Lohnes). Bereits 2007 hatte die SBB einen Sanierungsbeitrag von 1,5 Milliarden Franken in die PK SBB eingeschossen. Die aktiven Versicherten tragen mit…

– paritätischen Sanierungsbeiträgen (bis 30.6.2010 je zwei Prozent, ab 1.7.2010 bis zur 100%-Deckung je 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Lohnes) – dem Verzicht auf die Verzinsung der Altersguthaben im 2009 – der Verzinsung dieser Guthaben ab 2010 bis voraussichtlich 2019 mit dem jeweils vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz – der Erhöhung des Rentenzielalters aktiv zur Sanierung bei. Zudem erbrachten die Mitarbeitenden und die SBB seit Mitte 2003 Sanierungsbeiträge von je 1,5 Prozent der Lohnsumme. Ab 2005 wurde der entsprechende Sanierungsbeitrag der Mitarbeitenden anstelle einer Lohnerhöhung von der SBB geleistet. Anfangs 2007 wechselten die aktiven Versicherten ins Beitragsprimat; dadurch erhöhten sich die Beiträge der Versicherten, gleichzeitig reduzierten sich die Leistungen. Die Rentenbezüger verzichten seit 2004 auf jeden Teuerungsausgleich und werden während der ganzen Sanierungsperiode weiterhin darauf verzichten müssen.

Die Sanierung wird die SBB über die nächsten zehn Jahre zusätzlich mit knapp 100 Mio. Franken jährlich und danach über weitere 15 Jahre mit 25 Mio. Franken jährlich belasten.

Der Bund beteiligte sich bis heute nicht an der Sanierung der PK SBB. Damit die Sanierung gelingt, braucht es einen namhaften Beitrag des Bundes im Umfang des vom Bundesrat beantragten Sanierungsbeitrages von 1’148 Millionen Franken.

Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Sanierung ist nötig, weil der Bund die PK SBB bei der Gründung Ende der 90er Jahre ungenügend ausfinanzierte. Der Bund hatte damals auf die Mitgabe der nötigen Schwankungsreserven und auf die Ausfinanzierung von Altlasten verzichtet.

Mit der Erreichung eines Deckungsgrades von 100% ist die Kasse aber nicht nachhaltig saniert. Dies ist erst nach dem Aufbau von Wertschwankungsreserven erreicht. Die Pensionskasse SBB benötigt Reserven von rund 15% der Verpflichtungen und somit einen Deckungsgrad von 115%. Die Bedeutung dieser Wertschwankungsreserven wurde gerade in der zurückliegenden Finanzkrise wieder deutlich: Kassen ohne solcher Reserven fielen umgehend in die Unterdeckung.

Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Sanierung ist gerechtfertigt, weil die Versicherten der SBB Anspruch haben auf Gleichbehandlung mit den Versicherten der Pensionskassen anderer bundesnaher Betriebe. Bei der Ausfinanzierung wurden die Versicherten der PK SBB im Vergleich mit den anderen bundesnahen Kassen ungleich behandelt und schlechter gestellt, so etwa bei der Übernahme der Altrentner und bei der Regelung der Schwankungsreserven. Zudem wurde keine der anderen bundesnahen Kassen zu einem ähnlich ungünstigen Zeitpunkt ausfinanziert wie damals die PK SBB. Die 1998 geschaffene fragile finanzielle Basis der PK SBB brach denn auch bereits gegen Ende 2001 mit der ersten Börsenbaisse ein. Nur vier Jahre nach ihrer Gründung war die PK SBB ein Sanierungsfall.

Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Sanierung ist wichtig, weil SBB und Versicherte die Sanierung nicht alleine bewältigen können, ohne die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der SBB zu gefährden.

Die SBB begrüsst die Botschaft des Bundesrates und dankt dem Bundesrat für seinen Entscheid, den eidgenössischen Räten einen Sanierungsbeitrag von 1'148 Millionen an die PK SBB zu beantragen. Die SBB fordert die eidgenössischen Räte auf, den Sanierungsbeitrag von 1'148 Millionen zu genehmigen – zugunsten der Versicherten und des Unternehmens SBB, aber auch zugunsten der Kundinnen und Kunden an aller Interessierter an einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehr in der Schweiz.

--- ENDE Pressemitteilung SBB: Die Sanierung der Pensionskasse SBB gelingt nur, wenn auch Bund einen substantiellen Beitrag leistet ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


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