05.03.2010
| von SIX Swiss Exchange AG
Lesedauer: 2 Minuten
05.03.2010, Am 1. April 2010 tritt das neue Handelsreglement für die Marktteilnehmer von SIX Swiss
Exchange mit den zugehörigen Weisungen in Kraft. Das Regelwerk löst die bisherigen
Bestimmungen ab. Die aktualisierten und übersichtlicher gestalteten Regeln sorgen für
mehr Benutzerfreundlichkeit.
SIX Swiss Exchange publiziert am 3. März 2010 überarbeitete Regeln für die Marktteilnehmer. Das neue Handelsreglement definiert die Zulassung von Effektenhändlern an die Börse und regelt die Organisation des Handels sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmer und deren Händler. Die Grundlage für das von der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Regelwerk bildet das Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG).
Klare Struktur für mehr Benutzerfreundlichkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die SIX Swiss Exchange Teilnehmer sowie die zugehörigen Weisungen wurden in den letzten Jahren laufend an neue Bedürfnisse angepasst und haben dadurch an Übersichtlichkeit und Klarheit eingebüsst. Mit der nun abgeschlossenen Gesamtrevision konnte der Umfang reduziert, die Struktur vereinfacht und somit die Benutzerfreundlichkeit erhöht werden.
Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit der Rückführung des Aktienhandels von der früheren virt-x/SWX Europe aus London nach Zürich im Mai 2009 auch die Übergangsregeln des Transitional Rule Book für das Blue Chip Segment. Die Gesamtrevision ersetzt beide per 1. April 2010 mit einem einzigen, den aktuellen Bedürfnissen angepassten Regelwerk.
Grundlegende Überarbeitung
Die bisherigen Regeln wurden im Rahmen der Gesamtrevision überprüft und teilweise neu definiert. Zu den wichtigsten inhaltlichen Neuerungen zählen die überarbeitete Händlerprüfung und neue Regeln bei der Meldung von Abschlüssen in Effekten.
Die SIX Swiss Exchange Händlerprüfung besteht neu aus einzelnen Modulen und hinsichtlich des Prüfungsumfangs werden die unterschiedlichen Zielgruppen der Prüfung berücksichtigt. Ebenfalls neu ist, dass alle an der Börse registrierten Händler verpflichtet sind, bei grösseren regulatorischen oder technischen Veränderungen, mindestens aber alle zwei Jahre, einen webbasierten Auffrischungskurs zu absolvieren.
Mit dem neuen Regelwerk wurden auch die Bestimmungen zum Melden von Abschlüssen grundsätzlich überarbeitet. Die ausführlichen Bestimmungen werden neu in einem eigenen Meldereglement von SIX Swiss Exchange definiert. Das neue Meldereglement tritt nach einer Konsultation bei den Effektenhändlern voraussichtlich Mitte 2010 in Kraft.
Auf der Webseite von SIX Swiss Exchange finden Sie ab sofort das neue Handelsreglement mit den entsprechenden Weisungen: http://www.six-swiss-exchange.com/participants/ regulation/news_de.html.
--- ENDE Pressemitteilung SIX: Neues Handelsreglement für SIX Swiss Exchange ---
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