SGB: Rentensenkung ist unzumutbar und unnötig

11.01.2010 | von Gewerkschaftsbund Schweiz

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


11.01.2010, Die geplante Rentensenkung ist unzumutbar und unnötig. Unzumutbar, weil im Alter für viele ein Leben in Würde gefährdet wäre. Unnötig, weil die demographische Veränderung bereits bei der letzten Gesetzesrevision eingebaut wurde. Und selbst wenn die Renditen zukünftig tiefer ausfallen als in der Vergangenheit, ist keine Senkung des Umwandlungssatzes auf Vorrat notwendig.


„Von der Rente müssen die Menschen leben können. Heute lebt in der Schweiz einer von sieben Rentnern unter der Armutsgrenze. Mit der geplanten Rentensenkung würden es deutlich mehr“, begründete Rita Schiavi, Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia an der heutigen Medienkonferenz ihre Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes.

Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, erklärte: „Was den Arbeitnehmenden in ihrer Eigenschaft als zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern abgenommen wird, das fliesst direkt in die Taschen der Aktionäre und in die Boni der Manager der grossen Versicherungskonzerne. Während es aber bei den Versicherungskonzernen um Eigenkapitalrenditen von 10-15% geht, steht bei den Rentnerinnen und Rentnern im Obligatorium der beruflichen Vorsorge das auf dem Spiel, was sie für ihren Lebensunterhalt unbedingt benötigen und wofür sie redlich bezahlt haben.“

„Mit diesem leichtfertigen Rentenabbau wird das Vertrauen in die zweite Säule untergraben und damit deren Sinn grundsätzlich in Frage gestellt“, kritisierte Martin Flügel, Präsident des Arbeitnehmerverbandes Travail Suisse. Travail.Suisse habe nicht von Beginn weg eine Anpassung des Umwandlungssatzes kategorisch abgelehnt. Die aktuelle Vorlage sei aber absolut inakzeptabel, so Flügel.

René Schuhmacher, publizistischer Leiter der Konsumentenzeitungen K-Tipp und Saldo warf den Befürwortern der Vorlage vor, sie arbeiteten mit falschen Zahlen: „Sie gehen von einer unrealistisch hohen Lebenserwartung aus. Wenn die Versicherungen eine Pensionskassenrente festlegen, dann leben die Menschen sehr lange. Wenn die gleiche Versicherung die Prämie für eine Todesfallversicherung definiert, dann leben Menschen viel kürzer.“ Dieses Denken widerspreche der Konzeption der zweiten Säule, so Schuhmacher. „Die Pensionskassen müssen ein Teil des Einkommens der Versicherten absichern, nicht die Gewinne oder Überschüsse von Lebensversicherungen und Pensionskassen“

Aldo Ferrari, Präsident und Mitglied von mehreren Pensionskassen-Stiftungsräten sowie Unia Regionalsekretär im Kanton Waadt bezeichnete die Senkung des Umwandlungssatzes als unnötig. „Die berufliche Vorsorge ist auf eine langfristige Perspektive ausgelegt. 2009 betrug die Rendite bei einem vernünftigen Risiko im Schnitt 11,74 Prozent, seit 1985 durchschnittlich 5,9% pro Jahr. Selbst wenn wir zukünftig geringere Renditen haben, ist der Umwandlungssatz von 6,8 Prozent finanzierbar. Und wenn wir feststellen, dass auch ein reduziertes Renditeziel nicht mehr erreicht werden kann, dann müssen wir nach anderen Lösungen suchen, als die Renten in unzumutbarere Weise zu kürzen.“

--- ENDE Pressemitteilung SGB: Rentensenkung ist unzumutbar und unnötig ---

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