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EFD: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ghana in Kraft

05.01.2010 | von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD


Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

05.01.2010, Bern - Das Abkommen zwischen der Schweiz und Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und auf Veräusserungsgewinnen ist in Kraft getreten. Dies nachdem auch Ghana das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) genehmigt und die Schweiz darüber offiziell informiert hat. Das DBA findet ab dem 1. Januar 2010 Anwendung.

Das Abkommen enthält Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und trägt zur günstigen Entwicklung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen bei. Durch das DBA werden namentlich schweizerische Direktinvestitionen in Ghana gefördert und die Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsvergütungen begrenzt.

Das Abkommen wurde am 23. Juli 2008 in Accra unterzeichnet. Entsprechend der Schweizer Praxis zur Zeit der Unterzeichnung enthält das DBA einen Artikel über den Austausch von Informationen zur Anwendung des Abkommens. Da beide Vertragsstaaten ein möglichst baldiges Inkrafttreten des DBA anstrebten, wurde auf die Nachverhandlung einer erweiterten Amtshilfe nach OECD-Standard vorerst verzichtet.

--- ENDE Pressemitteilung EFD: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ghana in Kraft ---

Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD:
Das EFD widmet sich einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören das Bundesbudget, Finanz-, Währungs- und Steuerfragen aus dem nationalen und internationalen Bereich, die Zoll- und Warenkontrolle und die Umsetzung der Alkoholgesetzgebung.

Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.


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