Schweiz und Frankreich verstärken Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrssicherheit

04.01.2010 | von Schweizerische Bundesbehörden

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


04.01.2010, Bern - Die Schweiz und Frankreich arbeiten im Bereich der Verkehrssicherheit künftig enger zusammen. Der Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten zwischen den zentralen Fahrzeugregisterbehörden der Schweiz und Frankreichs erfolgt - gestützt auf den bilateralen Polizeizusammenarbeitsvertrag (,Accord de Paris") - ab Anfang Januar 2010 zentralisiert und automatisiert.


Schweizerische Polizeidienststellen können künftig französische Fahrzeug- und Halterdaten, die ausschliesslich im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt stehen, elektronisch beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) abfragen. Das ASTRA leitet diese Anfragen über das europäische System "EUCARIS (European car and driving licence information system)" an die französischen Behörden weiter, welche die gewünschten Halter- und Fahrzeugdaten in Erfahrung bringen und an das ASTRA übermitteln. Dieses leitet die Resultate schlussendlich an die anfragende Schweizer Behörde weiter. Das gleiche Verfahren kommt zur Anwendung, wenn französische Behörden beim ASTRA um schweizerische Fahrzeug- und Halterdaten ersuchen.

Der Austausch von Daten im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten zwischen Polizeibehörden ist nichts Neues. So tauscht die Schweiz mit Deutschland bereits seit Juli 2006 in einem automatisierten Verfahren Fahrzeug- und Haltesdaten aus. Die rechtliche Grundlage dazu bildet der Polizeikooperationsvertrag von 27 April 1999 (in Kraft seit 1. März 2002). Im Sinne der Verkehrssicherheit werden auch mit anderen Staaten erfolgreich Fahrzeug- und Halterdaten ausgetauscht, vorderhand jedoch noch nicht automatisiert.

Datenschutz gewährleistet

Mit dem neuen Austauschverfahren wird das bisherige Anfrage- und Auskunftsprozedere vereinfacht und beschleunigt. Es wird weder eine neue gemeinsame Datenbank geschaffen, noch ein gegenseitiger direkter Zugriff auf die nationalen Systeme eingeräumt. Verbessert wird einzig die Art und Weise des Datenaustauschs.

Die Umsetzung des neuen Verfahrens erfolgt ab Anfang Januar 2010 auf der Basis des schweizerisch-französischen Polizeivertrages (,Accord de Paris"), dessen Erweiterung seit 1. Juli 2009 in Kraft ist. Mit dieser vertraglichen Abstützung ist auch der Datenschutz gewährleistet. Wird die Bezahlung verweigert, erlaubt der Vertrag auch die gegenseitige Hilfe bei der zwangsweisen Einziehung des Bussgeldbetrages.

--- ENDE Pressemitteilung Schweiz und Frankreich verstärken Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrssicherheit ---

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