SBB: Eine Rahmenvereinbarung über die Zukunft der Eisenbahnverbindung Lausanne–Genève-Aéroport

21.12.2009 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB


Schweizerische Bundesbahnen SBB

21.12.2009, Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Regierungen der Kantone Waadt und Genf sowie die Konzernleitung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben heute eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung des Verkehrsangebots auf der Achse zwischen Lausanne und Genève-Aéroport unterzeichnet.

Darin werden nicht nur Zielsetzungen formuliert, Umsetzungsphasen festgelegt und ein geplanter Kalender der Arbeiten definiert, sondern auch die Modalitäten der Vorfinanzierung durch die Kantone in einer Rahmenvereinbarung geregelt. Mit dieser Rahmenvereinbarung verfügt die Genferseeregion nun über eine Gesamtsicht darüber, welche Verkehrsangebote sie bis zum Jahr 2030 im Eisenbahnbereich schrittweise realisiert werden.

Auf der Eisenbahnlinie zwischen den Städten Lausanne und Genf, die gemeinsam einen äusserst dynamischen und sich ständig weiterentwickelnden Wirtschaftsraum bilden, kann die Nachfrage schon jetzt kaum mehr bewältigt werden. Zudem rechnet die SBB bis zum Jahr 2030 mit einer Zunahme des Passagieraufkommens zwischen Genf und Lausanne um 120%. Es braucht daher einen Ausbau des Angebots, damit diese zukünftigen Bedürfnisse erfüllt werden können. Die prioritären Ziele im Bereich des Verkehrsangebots sind in einer ersten Phase (bis 2020) eine Verdoppelung der Sitzplätze auf den Hauptstrecken zwischen Lausanne und Genf sowie die Einführung eines Viertelstundentaktes im Zentrum der Genfer und Lausanner S-Bahn-Netze.

Am 2. April 2009 haben die Regierungen der Kantone Waadt und Genf unter Vorbehalt der Zustimmung ihrer jeweiligen Kantonsparlamente eine Einverständniserklärung unterzeichnet, gemäss der sie 300 Millionen Franken für die Vorfinanzierung der Eisenbahn- Infrastrukturen auf der Achse zwischen Lausanne und Genève-Aéroport zur Verfügung stellen. Durch diese Einigung sollten gewisse Gleissanierungsarbeiten vorgezogen und dadurch alle bis 2030 erforderlichen Projekte auf dieser Strecke schneller realisiert werden können. Jetzt hat das gemeinsame Bestreben der beiden Kantone, ihre Verkehrsprobleme so schnell wie möglich zu lösen, konkrete Form angenommen.

Das BAV als Vertreter des Bundes, die Regierungen der Kantone Waadt und Genf sowie die Konzernleitung der SBB haben heute nämlich eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung des Verkehrsangebots auf der Achse zwischen Lausanne und Genève Aéroport unterzeichnet. Sie verschafft der Genferseeregion eine Gesamtsicht darüber, welche Infrastrukturbauten dafür sie bis zum Jahr 2030 im Eisenbahnbereich braucht, legt Prioritäten fest und definiert drei Entwicklungsphasen sowie einen geplanten Kalender der Arbeiten, der dank der Vorfinanzierung durch die Kantone beschleunigt werden konnte. Die drei Entwicklungsphasen sehen wie folgt aus:

Phase 1, Sektor Lausanne. Ausbau der Kapazitäten auf dem Streckenabschnitt Lausanne–Renens (Bau des 4. Gleises, Überwerfung zwischen Lausanne und Renens) Leistungssteigerung beim Eisenbahnknotenpunkt Lausanne (Gleisanpassungen, Verlängerung der Bahnsteige, Bau von Abstellgleisen) Modernisierung des Zugangs zu den Zügen im Bahnhof Renens Bauliche Massnahmen in Cully, Bussigny und Cossonay

Phase 1, Sektor Genf Bau der Kreuzungen Mies und Chambésy Bau eines Überholgleises für Güterzüge zwischen Coppet und Nyon Leistungsausbau beim Eisenbahnknotenpunkt Genf (Kapazitätssteigerung im Bahnhof Genève- Cornavin, Gleisanpassungen) Verlängerung der Bahnsteige in La Plaine in Genf und Bauarbeiten beim Bahnhof La Plaine

Phase 2, Trennung des Schnellzugs-, S-Bahn- und Güterverkehrs Bauliche Massnahmen zur Kapazitätssteigerung auf den Hauptstrecken Bau des 3. Gleises zwischen Renens und Allaman, einschliesslich Ausbau des Bahnhofs Morges und Zugang zum Bahnhof Lausanne-Triage Bauliche Massnahmen zur Kapazitätsteigerung auf dem Eisenbahnnetz westlich von Genf

Phase 3 Bau von viergleisigen Streckenabschnitten Kapazitätsausbau im Bahnhof Genève-Aéroport

Konkret genehmigen die Kantone Waadt und Genf eine Vorfinanzierung in der Höhe von 210 Millionen Franken für die vorzeitige Realisierung des 4. Gleises zwischen Lausanne und Renens. Zudem bewilligen sie 28 Millionen Franken für die Vorfinanzierung des Bundesbeitrags an den Bau der Kreuzungen Mies und Chambésy. Die Waadt übernimmt dabei zwei Drittel dieser Kosten, während der Kanton Genf für einen Drittel aufkommt.

Im Übrigen verpflichten sich die Kantone Genf und Waadt nach dem gleichen Aufteilungsschlüssel zur Übernahme der Studien- und Vorprojekt-Kosten im Zusammenhang mit dem Bau des 3. Gleises zwischen Renens und Allaman, die sich auf 15 Millionen Franken belaufen, sowie der Kosten für die Grobkonzepte zu einem viergleisigen Streckenabschnitt im Perimeter Rolle–Gland in der Höhe von 1 Million Franken.

Schliesslich übernimmt der Kanton Genf auch die bedingt rückzahlbare Finanzierung von 35 Millionen Franken für Studien zum Ausbau der Eisenbahnkapazitäten in Genf, wozu insbesondere Arbeiten beim Bahnhof Genève-Cornavin und beim Knotenpunkt Châtelaine gehören. Der Kanton Waadt sichert seinerseits die bedingt rückzahlbare Finanzierung von Studien zur Modernisierung der Bahnhöfe Lausanne und Renens in der Höhe von rund 23 Millionen Franken.

Dank der Vorfinanzierung dieser Studien durch die beiden Kantone können Vorprojekte und Auflagen bereits realisiert werden, bis die rechtlichen Grundlagen gelegt sind und die volle Finanzierung durch den Bund übernommen wird. Gemäss der heute unterzeichneten Rahmenvereinbarung belaufen sich die Kosten für die Vorfinanzierung der Bauten sowie die Finanzierung der Studien durch die Kantone Genf und Waadt auf 312 Millionen Franken. Die Modalitäten der Rückzahlung zwischen dem Bund und den Kantonen wird in Einzelvereinbarungen zu regeln sein.

Diese Vereinbarung verschafft den kantonalen und eidgenössischen Akteuren im Bereich Eisenbahnverkehr eine gemeinsame Gesamtvision und bietet der Genferseeregion die Aussicht auf ein öffentliches Verkehrsnetz, dass der Entwicklung der Nachfrage entspricht.

--- ENDE Pressemitteilung SBB: Eine Rahmenvereinbarung über die Zukunft der Eisenbahnverbindung Lausanne–Genève-Aéroport ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


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