UBS: Entscheid des UBS Verwaltungsrates betreffend Klagen im Zusammenhang mit Subprime und US Cross-Border

15.12.2009 | von UBS Switzerland AG

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


15.12.2009, Der UBS Verwaltungsrat hat heute seinen Entscheid bekannt gegeben, hinsichtlich der Subprime Verluste und des früheren grenzüberschreitenden US-Privatkundengeschäfts keine rechtlichen Schritte gegen ehemalige Führungspersonen einzuleiten. Der Verwaltungsrat traf seinen Entscheid nach einer eingehenden Prüfung dieser Fälle auch unter Beizug von externen Rechtsexperten.


Die Untersuchungen zeigten, dass es keine Hinweise auf individuelle strafrechtliche Vergehen von ehemaligen Führungskräften gemäss Schweizer Recht gibt. Ebenso fehlen Hinweise, dass diese zum Schaden der UBS persönliche Interessen verfolgt hätten. Daher unternimmt der Verwaltungsrat keine strafrechtlichen Schritte. Es wurde zudem beschlossen, auch auf zivilrechtliche Klagen auf Basis der Organhaftpflicht oder anderer Grundlagen zu verzichten.

Nach sorgfältigen Abwägungen ist der Verwaltungsrat zur Überzeugung gelangt, dass jahrelange Unsicherheit verursacht durch Rechtsstreitigkeiten mit bestenfalls ungewissem Ausgang und die damit einhergehende negative Publizität nicht im Interesse der UBS, ihrer Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre ist. Mit dem Aufbau einer neuen UBS hat der Verwaltungsrat einen Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen. Das neue Management hat bereits umfangreiche und tiefgreifende Massnahmen getroffen um sicherzustellen, dass so etwas nie wieder geschehen kann.

--- ENDE Pressemitteilung UBS: Entscheid des UBS Verwaltungsrates betreffend Klagen im Zusammenhang mit Subprime und US Cross-Border ---

Über UBS Switzerland AG:

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Die UBS ist eine Schweizer Grossbank. Sie zählt zu den weltweit grössten Vermögensverwaltern. Ursprünglich war der Name das Akronym aus französisch Union de Banques Suisses bzw. italienisch Unione di Banche Svizzere, später dann auch englisch Union Bank of Switzerland

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