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ZKB: Die ZKB passt ihr Vergütungsmodell an

10.12.2009 | von Zürcher Kantonalbank


Zürcher Kantonalbank

10.12.2009, Unter Berücksichtigung der Richtlinien, welche die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) erlassen hat, passt die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ihr Vergütungsmodell per 1. Januar 2010 an.

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) verstärkt die langfristige Ausrichtung ihrer Vergütungspolitik und berücksichtigt Risikoaspekte im Entschädigungsmodell noch stärker. Die Anpassungen betreffen die Generaldirektion und das höhere Management sowie Risikoträger im Bereich Handel und Kapitalmarkt.

Für die Generaldirektion und das höhere Management wird eine langfristige, am nachhaltigen Unternehmenserfolg orientierte Vergütungskomponente (Langzeitanwartschaft) eingeführt. Diese Aufschiebung eines Teils der variablen Vergütung erfolgt über eine Dreijahresperiode. Ferner wird für ausgewählte Risikoträger im Bereich Handel und Kapitalmarkt ein Teil der variablen Vergütung dem Risiko der künftigen Geschäftsentwicklung ausgesetzt.

Diese Massnahmen betreffen den genannten Personenkreis. Das für die ZKB Mitarbeitende bestehende und bewährte Vergütungsmodell, welches direkt und unmittelbar an den Unternehmenserfolg gekoppelt ist, bleibt unverändert.

Die heute angekündigten Anpassungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft. Die ZKB erfüllt damit die von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erlassenen Vorschriften, die für die Bank spätestens bis zum 1. Januar 2011 einzuhalten sind.

--- ENDE Pressemitteilung ZKB: Die ZKB passt ihr Vergütungsmodell an ---

Über Zürcher Kantonalbank:
Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.


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