EFD: Bundesrat beschliesst Änderung der Beschaffungsverordnung

19.11.2009 | von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


19.11.2009, Bern - Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) verabschiedet. Die Verordnungsänderung wurde der Gesetzesrevision vorgezogen, um rasch wichtige Anpassungen des Beschaffungsrechts umzusetzen. Der Bundesrat führt vor allem Änderungen auf Verordnungsstufe ein, die das Beschaffungswesen modernisieren und flexibilisieren und sich dadurch günstig auf die Konjunktur auswirken können.


Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Finanzdepartement am 17. Juni 2009 beauftragt, einen Vorschlag für eine vorgezogene Änderung der VöB vorzulegen. Heute hat der Bundesrat diese Änderung beschlossen. Sie wird bereits auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Die Verordnungsänderung wurde der Gesetzesrevision vorgezogen, um möglichst rasch wichtige Anliegen seitens der Wirtschaft und der öffentlichen Hand an das öffentliche Beschaffungswesen umzusetzen.

Der Bundesrat führt vor allem Änderungen auf Verordnungsstufe ein, die bereits im Vernehmlassungsentwurf für die Gesetzesrevision vorgeschlagen worden waren und die sich günstig auf die Konjunktur auswirken können. So sollen Ausschreibungen in Zukunft auf der gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen elektronischen Plattform simap.ch publiziert und die weiteren formalen Rahmenbedingungen zur Anwendung der elektronischen Informationstechnologien geschaffen werden.

Das Vergabeverfahren des Bundes wird dadurch und durch weitere Neuerungen modernisiert und flexibilisiert. Zudem werden Unsicherheiten in der Rechtsanwendung geklärt. Diese sollen zu Kosteneinsparungen, Zeitgewinn und klareren rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anbieter und die öffentliche Hand führen. Effektive und effiziente beschaffungsrechtliche Rahmenbedingungen sind Voraussetzung, dass die laufenden Konjunkturprogramme möglichst rasch wirken. Die Änderungen sollen auch dazu beitragen, dass die KMU gefördert und die Innovationskraft der Unternehmen unterstützt werden.

Der Bundesrat hat bereits am 17. Juni 2009 beschlossen, auf die im Vorentwurf für die Gesetzesrevision vorgeschlagene gesamtschweizerische Teilvereinheitlichung zu verzichten. Zwar stimmten die Wirtschaftsverbände der vorgeschlagenen schweizweiten Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts grösstenteils zu, diese stiess aber bei den Kantonen nahezu geschlossen auf Ablehnung. Mit heutigem Datum hat der Bundesrat den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zur Kenntnis genommen.

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