EFD: Bundesrat beschliesst Änderung der Beschaffungsverordnung

19.11.2009 | von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD


Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

19.11.2009, Bern - Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) verabschiedet. Die Verordnungsänderung wurde der Gesetzesrevision vorgezogen, um rasch wichtige Anpassungen des Beschaffungsrechts umzusetzen. Der Bundesrat führt vor allem Änderungen auf Verordnungsstufe ein, die das Beschaffungswesen modernisieren und flexibilisieren und sich dadurch günstig auf die Konjunktur auswirken können.

Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Finanzdepartement am 17. Juni 2009 beauftragt, einen Vorschlag für eine vorgezogene Änderung der VöB vorzulegen. Heute hat der Bundesrat diese Änderung beschlossen. Sie wird bereits auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Die Verordnungsänderung wurde der Gesetzesrevision vorgezogen, um möglichst rasch wichtige Anliegen seitens der Wirtschaft und der öffentlichen Hand an das öffentliche Beschaffungswesen umzusetzen.

Der Bundesrat führt vor allem Änderungen auf Verordnungsstufe ein, die bereits im Vernehmlassungsentwurf für die Gesetzesrevision vorgeschlagen worden waren und die sich günstig auf die Konjunktur auswirken können. So sollen Ausschreibungen in Zukunft auf der gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen elektronischen Plattform simap.ch publiziert und die weiteren formalen Rahmenbedingungen zur Anwendung der elektronischen Informationstechnologien geschaffen werden.

Das Vergabeverfahren des Bundes wird dadurch und durch weitere Neuerungen modernisiert und flexibilisiert. Zudem werden Unsicherheiten in der Rechtsanwendung geklärt. Diese sollen zu Kosteneinsparungen, Zeitgewinn und klareren rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anbieter und die öffentliche Hand führen. Effektive und effiziente beschaffungsrechtliche Rahmenbedingungen sind Voraussetzung, dass die laufenden Konjunkturprogramme möglichst rasch wirken. Die Änderungen sollen auch dazu beitragen, dass die KMU gefördert und die Innovationskraft der Unternehmen unterstützt werden.

Der Bundesrat hat bereits am 17. Juni 2009 beschlossen, auf die im Vorentwurf für die Gesetzesrevision vorgeschlagene gesamtschweizerische Teilvereinheitlichung zu verzichten. Zwar stimmten die Wirtschaftsverbände der vorgeschlagenen schweizweiten Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts grösstenteils zu, diese stiess aber bei den Kantonen nahezu geschlossen auf Ablehnung. Mit heutigem Datum hat der Bundesrat den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zur Kenntnis genommen.

--- ENDE Pressemitteilung EFD: Bundesrat beschliesst Änderung der Beschaffungsverordnung ---

Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD:
Das EFD widmet sich einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören das Bundesbudget, Finanz-, Währungs- und Steuerfragen aus dem nationalen und internationalen Bereich, die Zoll- und Warenkontrolle und die Umsetzung der Alkoholgesetzgebung.

Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung