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FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor

15.09.2009 | von Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA


Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

15.09.2009, Mit dem Bericht „Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht“ legt die FINMA eine umfassende Analyse der Finanzmarktkrise sowie des Verhaltens der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vor. Die Ursachen der Krise und die davon ausgehenden Gefahren wurden von allen Beteiligten nicht rechtzeitig erkannt. Darüber hinaus zeigt die Analyse einzelne Mängel und teilweise zu wenig Durchsetzungskraft in der Bankenaufsicht auf.

Der Bericht verdeutlicht aber, dass die EBK schnell und entschieden reagiert hat. Zentrale Weichenstellungen zur Stabilisierung des Finanzplatzes wurden denn auch zielgerichtet und rechtzeitig vorgenommen. Die EBK zog aus der Krise rasch ihre Lehren und leitete sofort erste Massnahmen ein.

Die globale Finanzmarktkrise überraschte in Umfang und Tiefe alle Finanzmarktteilnehmer. Die Ursachen der Krise und die davon ausgehenden Gefahren wurden von allen Beteiligten nicht rechtzeitig in vollem Ausmass erkannt. Die FINMA legt mit dem vorliegenden Bericht eine umfassende Analyse der Finanzkrise sowie des Verhaltens der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vor. Damit sollen weitere Lehren aus der Krise gezogen werden. Zudem dient der Bericht als Grundlage für die Beantwortung zweier parlamentarischer Vorstösse (Postulat Ständerat Eugen David und Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates).

Die EBK, als eine der drei Vorgängerbehörden der FINMA, befasste sich vor und während der Krise intensiv mit den beiden Grossbanken. Mit Ausbruch der Krise im August 2007 setzte der aktive Krisenmodus der EBK ein, der die Überwachung der beiden Grossbanken mit Schwerpunkt UBS erhöhte. Für die Stabilität der Finanzinstitute wichtige Parameter wie Kapitalisierung oder Liquidität wurden laufend überwacht und korrigierende Massnahmen wie Kapitalerhöhungen veranlasst. Die EBK setzte dabei im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten alle verfügbaren Ressourcen ein. Im Rückblick zeigen sich aber Schwachstellen sowohl bei der Früherkennung von Risiken als auch bei der Durchsetzung von Gegenmassnahmen. Dank der rechtzeitig aufgenommenen Vorbereitungsarbeiten der Behörden im Hinblick auf eine mögliche Grossbankenkrise und dank eines zielgerichteten und konsequenten Handelns während der Krise funktionierte jedoch die Krisenbewältigung bisher gut.

Die EBK zog aus der Krise rasch ihre Lehren und leitete sofort erste Massnahmen ein. Für die Gross-banken wurden die aufgrund des sogenannten „Swiss Finish“ ohnehin schon deutlich über den internationalen Standards liegenden Eigenmittelanforderungen bereits 2007 und 2008 noch einmal erheblich verschärft. Darüber hinaus wurden erweiterte Anforderungen zur Bewältigung der Liquiditätsrisiken gestellt. Ein Rundschreiben zu Vergütungssystemen soll dieses Jahr verabschiedet und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden.

Seit dem 1. Januar 2009 ist die EBK in die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA übergegangen. Der Ursprung für die Schaffung einer integrierten Finanzmarktaufsicht liegt jedoch nicht in der Finanzmarktkrise. Gleichwohl sind die heutigen Strukturen der FINMA aber von Vorteil, um den hohen Anforderungen durch die sich dynamisch entwickelnden und zunehmend komplexeren Finanzmärkte gerecht zu werden. Als direkte Folge der Finanzmarktkrise ist die FINMA daran, in konkreten Projekten den Aufsichtsansatz weiter zu entwickeln. Zudem baut die FINMA ihre fachlichen Kompetenzen gezielt aus. Insbesondere sind vermehrt Erfahrungen aus der Praxis, gewonnen in leitenden Funktionen des Finanz- und Risikomanagements, notwendig.

Sowohl der vollständige Bericht mit Glossar als auch die wesentlichen Kernpunkte finden sich unter http://www.finma.ch/.

--- ENDE Pressemitteilung FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor ---

Über Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA:
Als staatliche Aufsichtsbehörde ist die FINMA mit hoheitlichen Befugnissen über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen ausgestattet. Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab. Darüber hinaus ist sie Aufsichtsbehörde im Bereich der Offenlegung von Beteiligungen und Beschwerdeinstanz bei von der Übernahmekommission erlassenen Verfügungen im Bereich der öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften.

Die FINMA bewilligt den Betrieb von der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die FINMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe des Gesetzes Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Das heisst, sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und – wo ermächtigt – eigene Verordnungen. Zudem ist sie für die Anerkennung von Selbstregulierungen zuständig.


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