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SBB: Die Sanierung der unterdeckten PK SBB fordert Mitarbeitende und SBB in hohem Masse

09.09.2009 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB


Schweizerische Bundesbahnen SBB

09.09.2009, Der Verwaltungsrat der SBB hat das Sanierungskonzept des Stiftungsrates der Pensionskasse SBB (PK SBB) gutgeheissen. Ziel ist es, den Deckungsgrad der PK SBB in den nächsten zehn Jahren auf mindestens 100 Prozent anzuheben. Das Konzept fordert von den Mitarbeitenden, den Pensionierten und von der SBB grosse Sanierungsanstrengungen.

Der zu erbringende Sanierungsbeitrag beläuft sich gemäss dem Konzept auf 2,543 Mia. Franken. Darin enthalten ist ein weiterer Sanierungsbeitrag der SBB in der Höhe von 938 Mio. Franken. Die Sanierung wird die SBB über die nächsten 10 Jahre zusätzlich mit knapp 100 Mio. Franken pro Jahr und danach weitere 15 Jahre mit 25 Mio. pro Jahr belasten. Damit die Sanierung gelingt, braucht es gleichzeitig die Zustimmung der eidgenössischen Räte zu dem vom Bundesrat beantragten Sanierungsbeitrag des Bundes in der Höhe von 1,148 Mia. Franken.

Die Sanierung der PK SBB ist dringend: Der Deckungsgrad der Kasse belief sich per Ende 2008 auf 79,2%, der Fehlbetrag auf 2,982 Mia. Franken. Die Deckungslücke ist einerseits auf die ungenügende Gründungsfinanzierung 1999 durch den Bund zurückzuführen. Zudem leidet die PK SBB wie andere Pensionskassen auch unter der aktuellen Finanzkrise. Die Sanierung der Folgen der aktuellen Finanzkrise muss von SBB und Versicherten gemeinsam geleistet werden. Für die Sanierung desjenigen Teils der Unterdeckung, der aufgrund der ungenügenden Gründungsfinanzierung entstand, braucht es gleichzeitig den Beitrag des Bundes.

Das vom SBB-Verwaltungsrat jetzt verabschiedete Sanierungskonzept des Stiftungsrates der PK SBB trägt den unterschiedlichen Ursachen der bestehenden Unterdeckung Rechnung. Das Konzept geht davon aus, dass die eidgenössischen Räte dem Vorschlag des Bundesrates, sich mit einem Beitrag von 1,148 Mia. Franken an der Sanierung der PK SBB zu beteiligen, hoffentlich zustimmen werden. Dieser Bundesbeitrag ist für das Gelingen der angestrebten Sanierung unerlässlich.

Gleichzeitig fordert das Sanierungskonzept von den Mitarbeitenden, den Pensionierten und vom Unternehmen SBB grosse Anstrengungen. Vorgesehen ist ein paritätischer Sanierungsbeitrag über maximal zehn Jahre von 2,543 Mia. Franken. Die Sanierung wird die SBB-Rechnung über die nächsten 25 Jahre zusätzlich belasten: Bis 2019 sind es jährlich knapp 100 Mio. Franken und danach während weiterer 15 Jahre rund 25 Mio. Franken pro Jahr.

Das Sanierungsziel soll mit den folgenden Massnahmen erreicht werden: Sanierungsbeiträge der Versicherten und des Arbeitgebers SBB: - ab 1.1. bis 30.6.2010 je 2% des beitragspflichtigen Lohnes. - ab 1.7.2010 bis zur 100%-Deckung je 2,5% des beitragspflichtigen Lohnes. Verzicht auf die Verzinsung der Altersguthaben im 2009. Verzinsung der Altersguthaben ab 2010 bis voraussichtlich 2019 mit dem jeweils vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz. Verzicht der Rentenbezüger auf den Teuerungsausgleich während der ganzen Sanierungsperiode. Anpassung des Versicherungsplanes per 1.7.2010: Das Rentenzielalter wird von bisher 63,5 auf 65 Jahre erhöht. Dadurch können die ordentlichen Beiträge leicht reduziert werden. Zudem leistet die SBB per 1.1.2010 einen weiteren Sanierungsbeitrag von 938 Mio. Franken.

Die SBB ist sich bewusst, dass die beschlossenen Massnahmen Mitarbeitende und Rentenbezüger stark belasten und in hohem Masse fordern werden. Die finanzielle Situation der PK SBB und die zwingenden gesetzlichen Vorschriften erlauben indes keine andere Lösung. Auch die SBB wird durch die zusätzlichen Sanierungsbeiträge über die nächsten Jahre wesentlich gefordert sein.

Die SBB geht davon aus, mit diesen Massnahmen das Sanierungsziel eines 100%- Deckungsgrades bis Ende 2019 mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu erreichen.

Sanierungsanstrengungen bereits seit 2003

Die Ursache für die riesige Deckungslücke der PK SBB unterscheidet sich insofern grundlegend von den aktuellen finanziellen Problemen zahlreicher anderer Pensionskassen, als die PK SBB 1999 anlässlich ihrer Gründung ungenügend ausfinanziert wurde. Konkret verzichtete der Bund damals nicht nur gänzlich auf die Äufnung einer Wertschwankungsreserve. Er übertrug der PK SBB darüber hinaus auch finanziell schwer wiegende Altlasten. Die 1999 geschaffene fragile finanzielle Basis der PK SBB brach denn auch bereits gegen Ende 2001 mit der ersten Börsenbaisse ein. Nur vier Jahre nach ihrer Gründung war die PK SBB ein Sanierungsfall.

Die SBB und die Versicherten leisten zur Sanierung der PK SBB bereits seit 2003 wesentliche Beiträge: Die SBB schoss anfangs 2007 einen Sanierungsbeitrag von 1,5 Milliarden Franken in die PK SBB ein zur Sanierung des Aktiventeils. Die aktiven Versicherten wechselten anfangs 2007 ins Beitragsprimat. Dadurch erhöhten sich die Beträge der Versicherten; gleichzeitig wurden die Leistungen reduziert. SBB und Versicherte übernahmen bereits ab Juli 2003 einen Sanierungsbeitrag in der Höhe von je 1,5 Prozent der versicherten Lohnsumme. Ab 1. Januar 2005 wurde der entsprechende Sanierungsbeitrag der Mitarbeitenden anstelle einer Lohnerhöhung von der SBB geleistet. Die Verzinsung des Alterskapitals wurde mit dem Primatswechsel auf dem Minimum festgelegt. Die Rückzahlungspflicht der Überbrückungspension wurde schrittweise von 50% auf 80% erhöht. Die Rentner der PK SBB erhalten bereits seit 2004 keinen Teuerungsausgleich.

Der Bund beteiligte sich bis heute nicht an der Sanierung der PK SBB.

--- ENDE Pressemitteilung SBB: Die Sanierung der unterdeckten PK SBB fordert Mitarbeitende und SBB in hohem Masse ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


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