economiesuisse: Stellungnahme zur Vernehmlassung der Cyberkriminalität

14.07.2009 | von Economiesuisse


Economiesuisse

14.07.2009, economiesuisse begrüsst das Vorgehen des Bundesrats hinsichtlich der Umsetzung des Übereinkommens über die Cyberkriminalität. Die in der Vernehmlassung erwähnte Rechts­ hilfe muss aber deutlich verbessert werden.

Unternehmer brauchen Rechtsschutz und Rechtssicherheit. Die Ratifizierung dieses Überein­ kommens sollte dazu genutzt werden, die veralteten Bestimmungen im Strafgesetzbuch den heutigen technologischen Entwicklungen anzupassen.

Die immer häufiger stattfindenden Attacken auf Computer und Netzwerke mit internationalem Format deuten auf eine starke Professionalisierung der Hacker hin. Die Unterzeichnung dieses Abkommens verbessert die Koordination in der Bekämpfung der Cyberkriminalität.

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens weitgehend, kleinere Anpassun­ gen im Strafgesetzbuch sind aber notwendig. Hingegen darf die heutige Rechtshilfe mit dem Rechtsschutz nicht unterlaufen werden. Hier muss die Vorlage verbessert werden.

--- ENDE Pressemitteilung economiesuisse: Stellungnahme zur Vernehmlassung der Cyberkriminalität ---

Über Economiesuisse:
Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.


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