Santésuisse: Praxisgebühr - Argumente und Varianten

12.05.2009 | von santésuisse


santésuisse

12.05.2009, Die Praxisgebühr stösst auf viel Kritik. Eine differenzierte Betrachtungsweise ist angesichts der massiven Kostenprobleme im Gesundheitswesen dringend notwendig. Die angekündigten durchschnittlichen Prämienerhöhungen müssen in Anbetracht der schwierigen Wirtschaftslage mit einem Paket an Sofortmassnahmen auf der Kosten- und Finanzierungsseite unter 10 Prozent gedrückt werden, um die Kaufkraft der Prämienzahlenden zu erhalten. Die Praxisgebühr ist also keine Alternative, sondern höchstens eine Ergänzung zu den per 1.1.2010 wirkenden Sparmassnahmen bei den Medikamenten, den Mitteln- und Gegenständen MiGeL, den Labortarifen und den medizinischen Leistungen der Spitalambulatorien mit einem Sparpotential von insgesamt 1 Mia. Franken.

1. Sachverhalt

Am Runden Tisch vom 21. April mit den Spitzenverbänden der Kantone, Ärzte, Spitäler und Krankenversicherer hat Bundesrat Pascal Couchepin die Einführung einer Behandlungsgebühr von 30 Franken pro ambulante Behandlung angekündigt. Diese Gebühr soll ab 1. Januar 2010 für jede Konsultation beim Arzt oder im Spitalambulatorium bezahlt werden. Davon ausgenommen werden Konsultationen für Kinder, bei Mutterschaft und bei Teilnahme an kantonalen Impfprogrammen.

Für die ersten 6 Konsultationen (180 Franken pro Jahr) ist die Gebühr von den Versicherten zusätzlich zur Kostenbeteiligung von 10 Prozent zu bezahlen. Im Gegenzug wird der maximale Selbstbehalt von 700 Franken auf 600 Franken reduziert. Mit der Praxisgebühr steigt der maximale Selbstbehalt folglich auf Fr. 780.- pro Jahr. Dazu kommt noch die Kostenbeteiligung zwischen Fr. 300.- und 2'500.- pro Jahr je nach Franchise sowie die Fr. 10.- pro Tag für stationäre Spitalaufenthalte von Versicherten, welche alleine einen Haushalt führen.

Mit der Praxisgebühr wird das schon jetzt anspruchsvolle System verschiedener Kostenbeteiligungsarten eine echte Herausforderung. Eine administrativ möglichst einfache Umsetzung ist deshalb im Interesse der Versicherten, Versicherer und Leistungserbringer zwingend.

2. Die Praxisgebühr stärkt das Versicherungsprinzip

In der repräsentativen Umfrage „sondage santé“, welche santésuisse jedes Jahr im Juni durchführt, ist eine Sparmassnahme stets auf Platz eins. Über 70 Prozent der Befragten geben an, man solle bei sich selber mit dem Sparen beginnen. „Nicht für jede Bagatelle zum Arzt gehen“, wird am häufigsten gefordert. Dass wir unser Verhalten am wirksamsten übers Portemonnaie steuern, ist auch eine alte Erkenntnis.

Viele von uns betrachten die Grundversicherung nicht als Versicherung. Die Grundversicherung soll alles übernehmen, was uns vor Krankheit schützt und was uns wieder gesund macht, wenn wir krank sind. Die Prämien sind nach dieser staatlichen Vollversorgungslogik einfach eine Vorauszahlung von medizinischen Leistungen und folglich ein Anreiz, möglichst für mehr Geld Leistungen zu beziehen, als man Prämien bezahlt hat. Die Grundversicherung muss wieder eine Versicherung werden, welche nicht alle, aber die teuren Behandlungskosten übernimmt, weil wir diese nicht selber bezahlen können. Der differenzierte Ausbau des in der Schweiz schon gut verankerten Kostenbeteiligungsprinzips stellt das Versicherungsprinzip wieder in den Mittelpunkt.

Die Gegner der Praxisgebühr argumentieren, die Gebühr sei für die statistisch öfter kranke Unterschicht nicht zumutbar und kontraproduktiv. Es gäbe gar keine unnötigen Arztbesuche, behaupten die Ärzte. Wer krank sei und aus finanziellen Gründen nicht zum Arzt gehe, verursache später mehr Kosten. Dieser Argumentation ist entgegenzuhalten, dass es für finanziell schwache Versicherte Lösungen gibt. Ausserdem ist es nicht sehr sozial, wenn das Gesamtkollektiv der Prämienzahlenden wegen dieser Argumentation vor allem unnötige Arztbesuche von hinsichtlich Gesundheitskompetenz und finanziellen Mitteln privilegierten Versicherten mitfinanzieren müssen.

3. Die Praxisgebühr sozialverträglich erheben

Für Kinder und Mutterschaft soll die Praxisgebühr laut Bundesrat Pascal Couchepin nicht erhoben werden. Wer in einem Managed Care-Modell versichert ist, leistet bei Krankheit durch die koordinierte Versorgung mit Budgetverantwortung einen wichtigen Verhaltens- und Sparbeitrag. Gesundheitsfachleute in Managed Care-Netzwerken haben keinen finanziellen Anreiz, im Zweifelsfall auch unnötige Abklärungen und Behandlungen durchzuführen oder mehr Medikamente zu verschreiben bzw. abzugeben. Managed Care- Versicherte von der Praxisgebühr auszuschliessen, wäre für alle Versicherten, aber insbesondere für kranke Versicherte sowie solche in bescheidenen finanziellen Verhältnissen ein zusätzlicher Anreiz, eine Grundversicherung mit Managed Care zu wählen.

4. Mit der Praxisgebühr den Zulauf zu Spitalambulatorien bremsen.

santésuisse hat Bundesrat Pascal Couchepin die „Praxisgebühr“ nur für Spitalambulatorien vorgeschlagen, um die Attraktivität der Hausarztpraxen gegenüber den Spitalambulatorien zu verbessern. Angesichts der erheblichen Widerstände ist auch diese hausarztfreundliche Variante prüfenswert.

--- ENDE Pressemitteilung Santésuisse: Praxisgebühr - Argumente und Varianten ---

Über santésuisse:
santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.

santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.


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