Prämienermässigung für Kinder und Junge, teure Umsetzung

04.04.2005


04.04.2005, Bern, Die vom Parlament beschlossene Halbierung der Krankenkassenprämien für Kinder und Junge in Ausbildung könnte teurer werden als angenommen.

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz befürchtet, die zusätzlichen 200 Millionen des Bundes könnten nicht ausreichen. Der Ausbau der Prämienverbilligung war in der Frühlingssession von den Räten beschlossen worden. Das neue Modell verpflichtet die Kantone, bei unteren und mittleren Einkommen die Prämien von Kindern bis 18 Jahre und von jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 Jahre um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Die Kantone sind frei, wo sie die Einkommensgrenze ziehen wollen. Ab dem Inkrafttreten der KVG-Änderung Anfang 2006 haben die Kantone ein Jahr Zeit, das neue Regime einzuführen.

"Aus unserer Sicht könnte diese Reform jedoch teurer zu stehen kommen", bestätigte Franz Wyss, Zentralsekretär der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, einen Bericht des "Tages- Anzeigers" vom Freitag. Das Parlament habe nicht genau genug abgeklärt, wie teuer die Umsetzung sein werde. Offen ist zudem, wie die Krankenversicherer auf die Reform reagieren werden. Es sei denkbar, dass diese ihre eigenen, bereits bestehenden Rabatte für die Gruppe der 19- bis 25- Jährigen zumindest teilweise streichen würden, sagte Yves Seydoux, Sprecher des Dachverbands der Versicherer, Santésuisse. Nicht zur Diskussion stünden dagegen die Rabatte, die die Kassen den bis 18-Jährigen gewähren, sagte Seydoux weiter. Dazu seien die Versicherer von Gesetzes wegen verpflichtet. Neue Zürcher Zeitung

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Der Bund BERN, Prämienermässigung dürfte teurer werden Die vom Parlament beschlossene Halbierung der Krankenkassenprämien für Kinder und Junge in Ausbildung könnte teurer werden als angenommen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz befürchtet, die zusätzlichen 200 Mio. Franken des Bundes seien zu wenig.

Der Ausbau der Prämienverbilligung war in der Frühlingssession von den Räten beschlossen worden. Das neue Modell verpflichtet die Kantone, bei unteren und mittleren Einkommen die Prämien von Kindern bis 18 Jahre und von jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 Jahre um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Die Kantone sind frei, wo sie die Einkommensgrenze ziehen wollen. Ab dem Inkraftreten der KVG- Änderung Anfang 2006 haben die Kantone ein Jahr Zeit, das neue Regime einzuführen.

Die Prämienverbilligung insgesamt wird weiter zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen finanziert. Dabei entscheidet jeder Kanton für sich, wie weit er die Bundessubvention beanspruchen will. Je mehr Geld er in Bern «abholt», desto mehr muss er selber einsetzen. Der Bund stockt seine jährlichen Zahlungen um 200 Mio. Franken auf. «Aus unserer Sicht könnte diese Reform jedoch teurer zu stehen kommen», bestätigte Franz Wyss, Zentralsekretär der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, einen Bericht des «Tages- Anzeiger». Das Parlament habe nicht genau genug abgeklärt, wie teuer die Umsetzung zu stehen komme.

Probleme sieht Wyss auch auf die Kantone zukommen, die die Reform nun umsetzen müssen. «Wenn die Kantone untere und mittlere Einkommen gleich behandeln wollen, könnten sie finanziell in einen Clinch kommen», sagte er. Offen ist zudem, wie die Krankenversicherer auf die Reform reagieren werden. Es sei denkbar, dass diese ihre eigenen, bereits bestehenden Rabatte für die Gruppe der 19- bis 25-Jährigen zumindest teilweise streichen würden, sagte Yves Seydoux, Sprecher des Versichererdachverbands santésuisse. Hier würden die Krankenkassen Interessen abwägen müssen, da sie junge Erwachsene mit Prämienreduktionen umwerben würden. Diese sind bei den Versicherern begehrt, weil sie keine grossen Risiken darstellen und ihrer Kasse in der Regel über längere Zeit treu bleiben.

Nicht zur Diskussion stünden dagegen die Rabatte, die die Kassen den bis 18-Jährigen gewähren würden, sagte Seydoux weiter. Dazu seien die Versicherer von Gesetzes wegen verpflichtet.

--- ENDE Pressemitteilung Prämienermässigung für Kinder und Junge, teure Umsetzung ---


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