SNB-Stabilisierungsfonds - reduzierter Aktiventransfer der UBS

10.02.2009 | von Schweizerische Nationalbank


Schweizerische Nationalbank

10.02.2009, Maximalbetrag wird von höchstens USD 60 Mrd. auf USD 39,1 Mrd. gesenkt.

Der Stabilisierungsfonds der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Verwertung von Aktiven der UBS (SNB StabFund) wird für einen geringeren Maximalbetrag als ursprünglich vorgesehen UBS-Aktiven übernehmen. Die Nationalbank und die UBS sind übereingekommen, gewisse Kategorien von Aktiven nicht zu transferieren. Dabei handelt es sich um mit Studiendarlehen unterlegte Instrumente und Monoline-versicherte Wertschriften. Dadurch verringert sich der Betrag für die maximal zu übertragenden Aktiven von ursprünglich rund 60 Mrd. USD auf 39,1 Mrd. USD. Die UBS finanziert gemäss der am 16. Oktober 2008 veröffentlichten Vereinbarung 10% des zu transferierenden Betrags. Durch die Reduktion des Gesamtbetrags sinkt das von der SNB zu tragende maximale Risiko deutlich auf noch rund USD 35 Mrd.

Das Portfolio für den Stabilisierungsfonds, das am 16. Oktober 2008 bekanntgemacht wurde, war absichtlich breit definiert und als Obergrenze konzipiert. Die seither eingetretene Entwicklung hat gezeigt, dass bestimmte Finanzinstrumente aus Sicht der Finanzstabilität nicht an den Stabilisierungsfonds übertragen werden müssen. Änderungen in den für die UBS relevanten Buchhaltungsregeln seit Mitte Oktober 2008 erlauben eine Klassifizierung gewisser Vermögenswerte als Ausleihungen und Forderungen, so dass sie nicht mehr zu Marktpreisen bewertet werden müssen, sondern nur eine Wertberichtigung erforderlich wird, wenn die Rückzahlung der ausstehenden Beträge dauerhaft in Frage gestellt werden muss. Ein Transfer in den nach vergleichbaren Buchhaltungsregeln operierenden Stabilisierungsfonds drängte sich deshalb nicht mehr auf.

--- ENDE Pressemitteilung SNB-Stabilisierungsfonds - reduzierter Aktiventransfer der UBS ---

Über Schweizerische Nationalbank:
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.

Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.

Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung