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Geldpolitische Lagebeurteilung am Jahresende

16.12.2004 | von Schweizerische Nationalbank


Schweizerische Nationalbank

16.12.2004, Nationalbank belässt Zielband für den Dreimonats-Libor unverändert bei 0,25%-1,25%. Die Schweizerische Nationalbank belässt das Zielband für den Dreimonats-Libor unverändert bei 0,25%-1,25%.

Sie beabsichtigt, den Dreimonats-Libor bis auf weiteres im mittleren Bereich des Zielbandes um 0,75% zu halten.

Die Dynamik des Wirtschaftswachstums in der Schweiz hat etwas nachgelassen. Für dieses Jahr geht die Nationalbank nach wie vor von einem Wachstum des Bruttoinlandproduktes von gegen 2% aus. Für nächstes Jahr sieht sie ein Wachstum von 1,5% bis 2% voraus. Unter der Annahme eines unveränderten Dreimonats-Libors von 0,75% rechnet sie mit einer Jahresteuerung von 1,1% im Jahre 2005 und von 1,3% im Jahre 2006. Die Verlangsamung der Wachstumsdynamik, die Abschwächung des US-Dollars und der Rückgang der überschüssigen Liquidität haben den zu erwartenden Inflationsdruck etwas gedämpft. Das Zielband für den Dreimonats-Libor wird aus diesem Grund unverändert belassen. Dabei wird weiterhin die Mitte des Bandes angestrebt. Die Geldpolitik der Nationalbank wirkt weiterhin expansiv. Sollte sich der Schweizer Franken aufgrund unerwarteter Ereignisse stark aufwerten, wird die Nationalbank auf angemessene Weise reagieren.

--- ENDE Pressemitteilung Geldpolitische Lagebeurteilung am Jahresende ---

Über Schweizerische Nationalbank:
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.

Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.

Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.


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