Sanktionsverfahren der SIX Swiss Exchange AG gegen die Zwahlen & Mayr SA mittels Vergleich beendet

19.12.2008 | von SIX Swiss Exchange AG

Uhr Lesedauer: 1 Minute


19.12.2008, Das von der SIX Swiss Exchange AG in Zürich gemäss der Medienmitteilung vom 29. Juni 2007 gegen ZWAHLEN & MAYR SA, Aigle, eingeleitete Verfahren, über das die Sanktionskommission der SWX am 26. Februar 2008 entschieden hatte, wurde vor dem Schiedsgericht der SWX als letzter Instanz am 19. November 2008 durch einen Vergleich beendet.


Der Vergleich lautete wie folgt: Die Parteien sind übereingekommen, dass Art. 72 KR verletzt wurde (Bestimmung zur Ad hoc- Publizität), jedoch kein Verstoss gegen die Informationspflichten gemäss Art. 73 KR vorliegt.

Die Busse wurde auf CHF 10 000 herabgesetzt, aufgrund der in diesem Fall vorliegenden mildernden Umstände und angesichts der bereits ergriffenen oder noch zu ergreifenden Massnahmen durch den Emittenten, die sicherstellen sollen, dass das Kotierungsreglement und andere anwendbare Bestimmungen strikt eingehalten werden.

--- ENDE Pressemitteilung Sanktionsverfahren der SIX Swiss Exchange AG gegen die Zwahlen & Mayr SA mittels Vergleich beendet ---

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