Verweis der SIX Swiss Exchange gegen die Orascom Development Holding AG

27.11.2008 | von SIX Swiss Exchange AG

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


27.11.2008, Die SIX Swiss Exchange hat gegen die Orascom Development Holding AG einen Verweis wegen Verletzung von Bestimmungen des Rechnungslegungsstandards IFRS im Halbjahresabschluss 2008 ausgesprochen. Der Verweis bezieht sich auf die fehlerhafte Berechnung des Ergebnisses pro Aktie.


Die im Hauptsegment der SIX Swiss Exchange kotierte Orascom Development Holding AG hat in ihrem Halbjahresabschluss 2008 ein um CHF 0.43 oder 18 % zu hohes Ergebnis pro Aktie ausgewiesen. Die von der SIX Swiss Exchange durchgeführten Abklärungen ergaben, dass bei der Berechnung entgegen den Bestimmungen von IAS 33 "Earnings per Share" auch die Anteile der Minderheiten am Konzernergebnis mitberücksichtigt wurden. Dadurch wurde der den Aktionären zustehende Ergebnisanteil pro Aktie fälschlicherweise um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen.

Die Orascom Development Holding AG hat nach Kenntnisnahme des Fehlers umgehend reagiert und am 15. September 2008 eine berichtigte Version ihres Halbjahresabschlusses 2008 zusammen mit einer erläuternden Medienmitteilung veröffentlicht. Zudem wird die Gesellschaft den Fehler im Rahmen des Halbjahresabschlusses 2009 korrigieren und offenlegen.

Unter Berücksichtigung aller Aspekte hat die SIX Swiss Exchange im Rahmen eines Sanktionsbescheids gegenüber der Orascom Development Holding AG im vorliegenden Fall einen Verweis ausgesprochen.

Die periodische Finanzberichterstattung unter Einhaltung der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften bildet einen Bestandteil der Informationen, die zu einem funktionsfähigen Markt nach den Anforderungen des Börsengesetzes und des Kotierungsreglements beitragen. Es gehört zu den Aufgaben der SIX Swiss Exchange, für die Durchsetzung der auferlegten Transparenzvorschriften zu sorgen.

--- ENDE Pressemitteilung Verweis der SIX Swiss Exchange gegen die Orascom Development Holding AG ---

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