04.11.2008
| von Economiesuisse
Lesedauer: 3 Minuten
04.11.2008, Parallelimporte können zur Senkung von Importpreisen beitragen. Schon heute sind Paral
lelimporte von Markenprodukten aus aller Welt erlaubt. Dieses Potenzial wird in der
Praxis aber nicht ausgeschöpft. Grund dafür sind tarifäre und nichttarifäre Handelshemm
nisse.
Als Begründung für die hohen Preise in der Schweiz wird oft das Patentrecht verantwort lich gemacht. Dabei werden immer wieder Markenprodukte wie Kleider oder Lebensmittel genannt, die wegen dem Verbot von Parallelimporten teuer seien. Doch diese Beispiele sind falsch: Es wird übersehen, dass diese Produkte gar nicht patentiert sind, und dass Markenprodukte in der Schweiz – anders als im EWR – schon heute aus der ganzen Welt parallel importiert werden können. Geht es nach dem Willen des Bundesrates, können zudem auch jene Güter parallel importiert werden, bei denen Patente nur eine untergeordnete Rolle spielen (Patente auf Produktbestandteilen, aber auch auf Herstellverfahren). Einerseits will der Bundesrat den Vertriebsschutz für Produkte, bei denen eine paten tierte Erfindung im Vordergrund steht, im Gesetz verankern (nationale Erschöpfung). Ande rerseits will er Parallelimporte von Produkten, bei denen nur Bestandteile patentiert sind, aus aller Welt zulassen (internationale Erschöpfung).
Nationalrat gegen Verankerung der nationalen Erschöpfung In der Herbstsession hat der Nationalrat beschlossen, auf die vom Bundesrat vorgeschla gene gesetzliche Verankerung der nationalen Erschöpfung zu verzichten und nur den Grund satz der internationalen Erschöpfung für Bestandteile ins Patentgesetz zu schreiben. Damit könnten praktisch alle Produkte des täglichen Lebens parallel importiert werden. Dies nicht nur aus Europa, wie es innerhalb des europäischen Binnenmarkts der Fall ist, sondern aus allen Ländern der Welt. Diese weitgehende Lösung wäre mit den internationa len Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.
Ständerat will nationale Erschöpfung sektoriell verankern Eine Mehrheit der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat hingegen am 31. Oktober 2008 beschlossen, einerseits Parallelimporte patentierter Produkte aus dem EWR generell und einseitig zuzulassen. Für Produkte mit staatlich fest gelegten Preisen (insbesondere Pharmazeutika) will sie andererseits die nationale Erschöpfung explizit im Gesetz verankern: Parallelimporte von solchen Produkten sollen demnach selbst dann verhindert werden können, wenn nur Bestandteile von untergeordneter Bedeutung patentiert sind.
WTO-Regeln respektieren und Handelshemmnisse abbauen Ohne vertragliche Vereinbarung mit den EWR-Staaten verstösst eine euroregionale Erschöp fung im Patentrecht gegen die Regeln der WTO. Gerade in diesem Bereich fordert aber die Schweiz von anderen Ländern stets die strikte Einhaltung internationaler Verpflich tungen. Ein eigener, bewusster Verstoss gegen WTO-Recht würde die Glaubwürdigkeit solcher Forderungen schädigen. Das wäre fahrlässig, zumal diese Forderungen für den Schutz unserer Exportwirtschaft wichtig sind. economiesuisse unterstützt deshalb den Kompromiss des Nationalrats. Er ist WTO-konform und führt zu einer markanten Öffnung.
Zur Ausschöpfung des bestehenden – und mit der Kompromisslösung noch grösser werdenden – Potenzials für Parallelimporte müssen aber zusätzlich Handelshemmnisse abgebaut werden. Deshalb ist unter anderem das Cassis-de-Dijon Prinzip einzuführen und konsequent durchzu setzen. Die Einseitigkeit der Einführung von Cassis-de-Dijon ist handelspolitisch zwar nicht optimal, aber immerhin WTO-konform: In diesem Bereich gibt es nämlich – anders als im Patentrecht – bereits einen Staatsvertrag, der das entsprechende Vorgehen rechtfer tigt.
--- ENDE Pressemitteilung Hohe Preise bekämpfen - aber mit den richtigen Mitteln ---
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