SBB: Die Sanierung ist ausserordentlich dringlich

03.11.2008 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB


Schweizerische Bundesbahnen SBB

03.11.2008, Im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zur Sanierung der Pensionskasse SBB (PK SBB) setzt sich die SBB mit Nachdruck für die Lösungsvariante 1 ein. Die SBB und die Versicherten haben zur Sanierung der Deckungslücke, die infolge der ungenügenden Ausfinanzierung durch den Bund 1998 entstand, bereits einen grossen Beitrag geleistet. Der Beitrag des Bundes gemäss Variante 1 stellt eine faire Lastenverteilung sicher. Damit nicht gelöst werden die Probleme der PK SBB infolge der aktuellen Finanzkrise. Diese Probleme müssen von SBB, PK SBB und Versicherten selbständig gelöst werden.

Die Sanierung der PK SBB ist ausserordentlich dringlich. Die Deckungslücke der PK SBB hat sich in den vergangenen Monaten im Gefolge der weltweiten Erschütterung der Kapitalmärkte noch einmal deutlich vergrössert. Die Unterdeckung belief sich Mitte Oktober 2008 auf 2,45 Mia. Franken; der entsprechende Deckungsgrad betrug noch 83%. Für eine nachhaltige Sanierung mit einer angemessenen Wertschwankungsreserve von 15% fehlen der PK SBB insgesamt rund 4,5 Mia. CHF. Auch wenn die Folgen der Finanzkrise von SBB, PK SBB und Versicherten zu tragen sind (siehe Box), ist die PK SBB mit Blick auf ihre bedrohliche finanzielle Lage auf einen namhaften Sanierungsbeitrag des Bundes zwingend angewiesen. Die SBB setzt sich dementsprechend mit Nachdruck für die vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage skizzierten Lösungsvariante 1 («Sanierungskonzept SBB») ein.

Die hauptsächliche Ursache für die riesige Deckungslücke der PK SBB unterscheidet sich grundlegend von den aktuellen finanziellen Problemen zahlreicher anderer Pensionskassen. Die PK SBB wurde 1998 anlässlich ihrer Gründung ungenügend ausfinanziert. Konkret verzichtete der Bund nicht nur gänzlich auf die Äufnung einer Wertschwankungsreserve. Er übertrug der PK SBB darüber hinaus auch finanziell schwer wiegende Altlasten. Die 1998 geschaffene fragile finanzielle Basis der PK SBB brach denn auch bereits gegen Ende 2001 mit der ersten Börsenbaisse ein. Nur vier Jahre nach ihrer Gründung war die PK SBB ein Sanierungsfall.

Die SBB und die Versicherten haben zur Sanierung der Deckungslücke bereits ein grossen Beitrag geleistet. Der Beitrag des Bundes gemäss Variante 1 stellt eine faire Lastenverteilung sicher.

Die SBB leistete anfangs 2007 einen Sanierungsbeitrag in der Höhe der Unterdeckung des Aktiventeils der Versicherten sowie einer ergänzenden Wertschwankungsreserve von 15%. Die Kosten für die SBB beliefen sich auf insgesamt 1,5 Milliarden Franken. Die aktiven Versicherten wechselten anfangs 2007 ins Beitragsprimat. Dadurch erhöhten sich die Beträge der Versicherten; gleichzeitig wurden die Leistungen reduziert. SBB und Versicherte übernahmen bereits ab Juli 2003 einen Sanierungsbeitrag in der Höhe von je 1,5 Prozent der Lohnsumme. Ab 1. Januar 2005 wurde der entsprechende Sanierungsbeitrag der Mitarbeitenden anstelle einer Lohnerhöhung von der SBB geleistet. Die Verzinsung des Alterskapitals wurde per 1. Juli 2003 bis zum Primatswechsel auf 3,25 Prozent gesenkt. Nach dem Primatswechsel wurde sie auf den vom Bund vorgegebenen Mindestsatz reduziert. Gleichzeitig wurde die Rückzahlungspflicht der Überbrückungspension schrittweise von 50% auf 80% erhöht. Die Rentner der PK SBB erhalten bereits seit 2004 keinen Teuerungsausgleich. Der Bund hat sich an der Sanierung der PK SBB bis heute nicht beteiligt. Gleichzeitig trägt er aber zweifelsohne für die ungenügende Ausfinanzierung der PK SBB eine massgebliche Verantwortung.

Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates eröffnet mit der Lösungsvariante 1 die Möglichkeit, die Lasten der Sanierung der PK SBB auf eine transparente, faire Art und Weise auf die Schultern von SBB, aktive Versicherte, Rentner und Bund zu verteilen. Mit der Lösungsvariante 1 würde der Bund nun ergänzend die Unterdeckung des Rentnerteils und die Kosten zum Ausgleich der Unterdeckung der IV-Rentner übernehmen.

Die Varianten 2, 3 und 4 stellen aus Sicht der SBB auch mit Blick auf die Gleichbehandlung der PK SBB mit den anderen ehemaligen Pensionskassen des Bundes keine akzeptablen Lösungen dar:

Die Pensionskasse der Swisscom (comPlan) wurde vom Bund gleichzeitig mit der PK SBB per 1.1.1999 ausfinanziert. Während bei der SBB aber auch der Rentnerteil der Kasse (der heute über 50% der Versicherten ausmacht) zur neuen PK SBB wechselte, verblieben bei der Pensionskasse der Swisscom die Rentenbezüger vollumfänglich bei der Publica. Gleich wurde mit den Pensionskassen der Skycare und der Ruag verfahren. Die Pensionskasse der Post wurde per 1.1.2002 zu einem börsenmässig deutlich günstigeren Zeitpunkt ausfinanziert. Der weitgehende Verzicht des Bundes auf die Ausschüttung von Dividenden erlaubt es der Post seither, Gewinne zu Gunsten der Pensionskasse zu äufnen. Die Publica wurde am 1. Juni 2003 zu einem kapitalmarktmässig wesentlich günstigeren Zeitpunkt als die PK SBB zu 100% ausfinanziert. Zusätzlich erhielt sie eine Garantie als Wertschwankungsreserve. SBB und aktive Versicherte können die ungenügende Ausfinanzierung der PK SBB durch den Bund realistischerweise nicht mit eigenen Mitteln begleichen. Allein schon der Ausgleich der im Gefolge der Finanzkrise zusätzlich entstandenen Deckungslücke wird die SBB und die aktiven Versicherten aufs Äusserste fordern.


Finanzkrise: Keine Sonderbehandlung für die SBB. Auch die Pensionskasse SBB leidet unter den Folgen der aktuellen Finanzkrise. Hatte der Deckungsgrad der PK SBB am 31.12.2007 noch bei 92,4% gelegen, nahm die Unterdeckung in den letzten Monaten um über ein Milliarde Franken zu. Per Mitte Oktober 2008 belief sich der Deckungsgrad noch auf 83%.

Diese Entwicklung steht in keinem direkten Zusammenhang mit der ungenügenden Ausfinanzierung der PK SBB 1998 durch den Bund. Für die Probleme, die der PK SBB infolge der Finanzkrise entstanden sind, verlangt die SBB vom Bund daher keine Sonderbehandlung. Diesbezüglich ist die SBB vom Bund gleich zu behandeln wie alle anderen Unternehmen. Die Sanierung der Folgen der Finanzkrise werden SBB, PK SBB und Versicherte in hohem Masse fordern.

Der Stiftungsrat wird in der ersten Jahreshälfte 2009 parallel zur Erarbeitung der Botschaft des Bundesrates an das Parlament ein entsprechendes Sanierungspaket entwerfen.


Auch vor diesem Hintergrund sind die Lasten im Falle eines ungenügenden oder gänzlich ausbleibenden Bundesbeitrages sowohl für die SBB wie auch für die aktiven Versicherten untragbar. So müssten die aktiven Versicherten allein für die Beseitigung der Ende 2007 bestehenden Deckungslücke 10 Jahre lang eine zusätzliche Lohnkürzung zwischen 4.5% und 6% in Kauf nehmen. Zudem wäre eine Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten unter dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz wohl unabwendbar. Es ist klar, dass diese Massnahmen die Stellung der SBB auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig erschüttern und die Sozialpartnerschaft aufs Äusserste belasten würden. Grundsätzlich erschwert werden die Sanierungsbemühungen von SBB, PK SBB und Versicherten durch die erwähnte ungünstige Versichertenstruktur: Die Rentenbezüger, die heute über den Verzicht auf den Teuerungsausgleich hinaus keinen Beitrag an die Sanierung leisten können, stellen mehr als die Hälfte der Versicherten der PK SBB.

Der bestehende institutionelle Rahmen macht es der SBB unmöglich, die nötigen Gewinne zu erwirtschaften, um das Pensionskassenproblem aus eigenen Mitteln zu lösen. Sollte die SBB gezwungen sein, einen zusätzlichen namhaften Sanierungsbeitrag zur Kompensation der ungenügenden Ausfinanzierung durch den Bund zu leisten, müssten die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Möglichkeiten der SBB zur Gewinnerzielung grundsätzlich hinterfragt werden.

Ein zusätzlicher namhafter Sanierungsbeitrag der SBB an die Sanierung der PK SBB zur Kompensation der ungenügenden Ausfinanzierung ist mit Blick auf das strukturell defizitäre Güterverkehrsgeschäft sowie auf die stark eingeschränkten Gewinnmöglichkeiten im Personenverkehr und im Infrastrukturbereich unternehmerisch nicht zu verantworten. Denn eine solch riesige Belastung hätte massive Folgen. So wären geplante Angebotsverbesserungen sowohl im Personen- wie auch im Güterverkehr ernsthaft gefährdet bis verunmöglicht. Die sich bereits heute abzeichnenden Qualitätsprobleme der SBB durch überfüllte und teilweise auch veraltete Züge würden sich im Falle eines teilweisen oder gänzlichen Wegfalls der geplanten Beschaffungsvorhaben in wenigen Jahren markant verschärfen.

Die Sanierung der PK SBB ist ausserordentlich dringlich. Die PK SBB ist mit Blick auf ihre dramatische finanzielle Lage auf einen namhaften Sanierungsbeitrag des Bundes zwingend angewiesen. Die SBB setzt sich mit Nachdruck für die vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage skizzierte Lösungsvariante 1 («Sanierungskonzept SBB») ein.

--- ENDE Pressemitteilung SBB: Die Sanierung ist ausserordentlich dringlich ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


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