22.10.2008
| von Economiesuisse
Lesedauer: 3 Minuten
22.10.2008, In der gegenwärtigen Finanzmarktkrise hat sich die Diskussion um die Aktienrechtsrevi
sion und besonders um die Entschädigungsfrage intensiviert. Vor diesem Hintergrund
fordert die Wirtschaft eine sachliche Debatte. Die Ausgestaltung unseres Aktien- und
Unternehmensrechts hat weitreichende Auswirkungen auf die Attraktivität des Wirtschafts
standorts Schweiz.
Mehr Transparenz und Stärkung der Aktionärsrechte Die Revisionsvorlage des Bundesrates wird von den Schweizer Unternehmen grundsätzlich begrüsst. Die Vorschläge zur Flexibilisierung der Kapitalstrukturen, zur Modernisierung der Generalversammlung sowie zur Stärkung der Aktionärsrechte und der Transparenz finden die Zustimmung der Wirtschaft. Ebenfalls unterstützt wird die Einführung einer statutari schen Kompetenz der Aktionäre zur Festlegung der Entschädigung des Verwaltungsrats. Jedoch wehrt sich die Wirtschaft gegen Vorschläge, welche die Gestaltungsfreiheit der Unternehmen und die Wahlfreiheit der Aktionäre unnötig beschneiden. So soll die heutige Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl unter verschiedenen Formen der institutionellen Stimm rechtsvertretung nicht eingeschränkt werden. Ebenfalls abgelehnt wird der gesetzliche Zwang zu einjährigen Amtszeiten des Verwaltungsrats. Die Amtsdauer soll weiterhin von den Aktionären festgelegt werden. Zudem ist im Rahmen der parlamentarischen Beratung eine Lösung für das Problem der hohen Dispoaktienbestände zu finden.
Einbezug der Aktionäre in die Salärdebatte economiesuisse unterstützt die Einräumung einer statutarischen Kompetenz der Aktionäre bei der Festlegung der Entschädigung des Verwaltungsrats. Die Entschädigung des Manage ments ist im Entschädigungsbericht klar, einfach und nachvollziehbar zu erklären und den Aktionären zur Meinungsäusserung zu unterbreiten. economiesuisse schlägt dazu im „Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance“ zwei Varianten vor: Entweder soll während der Debatte zum Traktandum „Genehmigung der Jahresrechnung“ oder „Décharge an den Verwaltungsrat“ auf den Entschädigungsbericht hingewiesen und dieser im Rahmen des Traktandums genehmigt werden. Oder der Entschädigungsbericht wird in einer Konsultativab stimmung der Generalversammlung unterbreitet. Ob diese und allenfalls auch weitere Grund satz-Empfehlungen – wie beispielsweise die Absage an goldene Fallschirme und Abgangsent schädigungen – künftig im Gesetz verankert werden sollen, ist im Rahmen der Aktienrechts revision zu prüfen.
Initiative „gegen die Abzockerei“ geht zu weit Die Initiative fordert neben der jährlichen Abstimmung über die Gesamtsumme aller Vergü tungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung diverse Vorschriften, Verbote und Strafandrohungen, welche die Unternehmen in ihren Handlungsmöglichkeiten zu stark einschränken würden. Mit ihren starren Verfassungsbestimmungen verunmöglicht die Initia tive die für die Unternehmen notwendige Flexibilität, etwa bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge. Zudem schlägt die Initiative alle börsenkotierten Unternehmen über ein und denselben Leisten. Dies hätte insbesondere für mittelgrosse Industriebetriebe unge rechtfertigte Folgen. Die Anliegen der Initiative sind aber im Rahmen der laufenden Akti enrechtsrevision vom Parlament aufzunehmen und zu diskutieren. Es gilt die Aktionärs rechte zu stärken und gleichzeitig ein attraktives und im internationalen Standortwettbe werb konkurrenzfähiges Umfeld für unsere Unternehmen sicherzustellen.
--- ENDE Pressemitteilung Economiesuisse: Aktionärsrechte stärken, Flexibilität wahren ---
Über Economiesuisse:
Economiesuisse vertritt die Interessen der Wirtschaft im politischen Prozess und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen ein. Zu unseren Mitgliedern zählen100 Branchenverbände, 20 kantonale Handelskammern sowie einige Einzelunternehmen.
Insgesamt vertreten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnenmarktorientierte Betriebe: Im Dachverband economiesuisse sind sie alle vereint.
Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parlament. Es ist unsere Aufgabe, die für die Wirtschaft wichtigen politi schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch intensives Lobbying auf allen Stu fen des Gesetzgebungsprozesses zu engagieren. Dies geschieht durch Einsitznahme in Expertengruppen, Vorbereitung von Erlassen, Teilnahme an Vernehmlassungen, laufen de Beobachtung der Entscheide von Bundesrat und Parlament sowie der Beteiligung an Volksabstimmungen.
Weitere Informationen und Links: