SECO: Vernehmlassung zur Änderung des Güterkontrollgesetzes

22.10.2008 | von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO


Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

22.10.2008, Bern. Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2008 die Vernehmlassung zur Anpassung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Güterkontrollgesetz eröffnet. Mit dieser Revision wird ein Mangel der geltenden Regelung behoben. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2009.

Das Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollgesetz) bietet für bestimmte Güter keine genügende Möglichkeit, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern. Betroffen sind die besonderen militärischen Güter und die Dual-Use-Güter zur Herstellung konventioneller Waffen. Beide Güterkategorien werden zwar international vom Exportkontrollregime «Wassenaar Arrangement» kontrolliert. Letzteres nennt jedoch keine Länder, die nicht beliefert werden sollen.

Das Güterkontrollgesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, internationale Entscheide umzusetzen, nicht jedoch autonome Exportkontrollmassnahmen zu treffen. Da im «Wassenaar Arrangement» keine Beschlüsse darüber bestehen, welche Länder nicht beliefert werden sollen, ist der schweizerischen Bewilligungsbehörde der Handlungsspielraum entzogen.

Die Bewilligungsbehörde hat bisher in heiklen Fällen den Exporteur davon überzeugt, auf die Ausfuhr, auch im eigenen Interesse, zu verzichten («moral suasion»). Der Vernehmlassungsentwurf sieht nun vor, dass der Bundesrat zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen im Einzelfall Bewilligungen verweigern kann.

--- ENDE Pressemitteilung SECO: Vernehmlassung zur Änderung des Güterkontrollgesetzes ---

Über Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung