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EBK begrüsst Massnahmenpaket zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems

16.10.2008 | von Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA


Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

16.10.2008, Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) sowie die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) haben ein Massnahmenpaket zur Stärkung der Eigenkapitalbasis bei Grossbanken geschaffen. Das von den Behörden vorbereitete Massnahmenpaket wird wesentlich zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems beitragen.

Bern, 16. Oktober 2008 – Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) verfolgt die Entwicklung der Situation der beiden Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse seit über einem Jahr sehr eng und hat, wo nötig, geeignete aufsichtsrechtliche Massnahmen in die Wege geleitet. Beide Grossbanken erfüllen zum jetzigen Zeitpunkt sämtliche aufsichtsrechtlichen Auflagen im Hinblick auf die Eigenmittelsituation und die Liquiditätsanforderungen. Kundenguthaben waren und sind nicht in Gefahr.

Die Verschärfung der globalen Finanzkrise sowie die im Ausland eingeführten oder geplanten staatlichen Kapitalbeteiligungen an Banken und Garantien für Interbankverbindlichkeiten und Publikumseinlagen haben zu einer Verschlechterung der Lage in Bezug auf die Liquiditätsbeschaffung geführt.

Grossbanken

Der Bundesrat, die SNB und die EBK haben vor diesem Hintergrund ein bereits vorbereitetes Massnahmenpaket zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems nun umgesetzt.

Im Rahmen dieses Massnahmenpakets wird die Möglichkeit geschaffen, illiquide Aktiven zur geordneten Liquidation an eine Zweckgesellschaft zu übertragen. Zusätzlich wird die Eigenkapitalbasis gestärkt. Es handelt sich dabei um ein zukunftsgerichtetes und rechtzeitig ergriffenes Massnahmenpaket, welches beiden Grossbanken zur Verfügung gestellt wird.

UBS macht von diesem Massnahmenpaket Gebrauch und kann damit ihre Risikopositionen wesentlich abbauen. Die Entlastung der Risikopositionen sowie die Stärkung der Eigenkapitalbasis tragen massgeblich zur nachhaltigen Stabilität der Bank bei. UBS verfügt damit über eine solide Kapitalausstattung. Credit Suisse macht von diesem Massnahmenpaket nicht Gebrauch; stattdessen hat sie sich für eine massive Kapitalerhöhung über den Markt entschieden. Die Kapitalerhöhung hat sie insbesondere ergriffen, um den von der EBK, in Zusammenarbeit mit der SNB, längerfristig geplanten strengeren Eigenmittelanforderungen für Grossbanken gerecht zu werden.

Die EBK hat sich mit der Credit Suisse auf die Eckpunkte einer von der EBK zu erlassenden Verfügung geeinigt. Mit der Kapitalerhöhung übertrifft sie aus heutiger Sicht die für 2013 angestrebte risikogewichtete Eigenmittelzielgrösse sowie die Mindestgrösse der Leverage Ratio. Mit UBS wird in den nächsten Wochen eine gleiche Einigung angestrebt. Dank der gestärkten Ausgangslage sollte sie ohne weiteres in der Lage sein, den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.

Übrige Banken in der Schweiz

Die Situation der übrigen Banken in der Schweiz ist gut. Trotz der Auswirkungen der globalen Marktturbulenzen auch auf die Schweiz, sind die übrigen Banken robust. Sie verfügen über eine solide Kapital- und Liquiditätssituation.

Dr. Eugen Haltiner, Präsident der EBK: „Nicht wortreiche Erklärungen, sondern gut vorbereitete Massnahmen schaffen Vertrauen. Das Massnahmenpaket trägt wesentlich zur Stabilisierung der Situation bei und ist ein nachhaltiger Schritt zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems“.

--- ENDE Pressemitteilung EBK begrüsst Massnahmenpaket zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems ---

Über Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA:
Als staatliche Aufsichtsbehörde ist die FINMA mit hoheitlichen Befugnissen über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen ausgestattet. Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab. Darüber hinaus ist sie Aufsichtsbehörde im Bereich der Offenlegung von Beteiligungen und Beschwerdeinstanz bei von der Übernahmekommission erlassenen Verfügungen im Bereich der öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften.

Die FINMA bewilligt den Betrieb von der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die FINMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe des Gesetzes Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Das heisst, sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und – wo ermächtigt – eigene Verordnungen. Zudem ist sie für die Anerkennung von Selbstregulierungen zuständig.


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