Firmenmonitor

SNB: Massnahmen zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems

16.10.2008 | von Schweizerische Nationalbank


Schweizerische Nationalbank

16.10.2008, Die Schweizer Grossbanken UBS und CS Group geben heute Massnahmen zur Verstärkung ihrer Eigenkapitalbasis bekannt. Gleichzeitig schafft die Schweizerische Nationalbank die Möglichkeit, illiquide Aktiven zur geordneten Liquidation an eine Zweckgesellschaft zu übertragen. Mit der UBS hat die Nationalbank eine entsprechende Vereinbarung über die langfristige Finanzierung und geordnete Liquidation von illiquiden Wertpapieren und anderen problembehafteten Aktiven im Wert von höchstens USD 60 Mrd. abgeschlossen. Die CS Group sieht davon ab, von einer solchen Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Nationalbank unternimmt diesen Schritt im Rahmen eines Massnahmenpakets des Bundes zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems. Sie erfüllt damit ihren gesetzlichen Auftrag, zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Nach Überzeugung der Nationalbank kann so eine nachhaltige Entlastung des Schweizer Finanzsystems erreicht werden. Die damit erzielte Stabilisierung fördert die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und liegt im Interesse des Landes.

Die UBS verkauft gemäss der Vereinbarung mit der Nationalbank die Wertpapiere an eine Zweckgesellschaft, die sie mit Eigenkapital in der Höhe von maximal USD 6 Mrd. ausstattet. Das Eigenkapital dient als erste Absicherung gegen Verluste. Die Nationalbank finanziert den Kauf der Aktiven mit einem gesicherten langfristigen Darlehen an die Zweckgesellschaft im Betrag von höchstens USD 54 Mrd. und erhält dafür im Gegenzug die Kontrolle über die Zweckgesellschaft. Nach Rückzahlung des Darlehens erhält die SNB eine Gewinnbeteiligung von USD 1 Mrd. sowie 50% des allfälligen restlichen Eigenkapitals. Die UBS kann auf diese Weise von allen massgeblichen Restrisiken aus problembehafteten Segmenten des Kreditmarktes entlastet werden. Die Bank hat sich im Rahmen dieser Massnahmen verpflichtet, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken und Standards für die Entschädigungspolitik zu akzeptieren, die in Konsultation mit der Eidg. Bankenkommission festgelegt werden. Der Kredit der Nationalbank über höchstens USD 54 Mrd. ist durch die Verpfändung sämtlicher Aktiven der Zweckgesellschaft gesichert. Er wird zum Einmonats-Liborsatz für US-Dollar zuzüglich 250 Basispunkte verzinst. Die Einkünfte der Zweckgesellschaft aus Zinszahlungen, Amortisationen und Aktivenverkäufen werden nach Deckung der Betriebskosten in erster Linie zur Rückzahlung des Kredits verwendet. Der Kredit wird nach 8 Jahren fällig, kann aber auf eine Gesamtlaufzeit von 12 Jahren verlängert werden, um eine geordnete Liquidation der Aktiven sicherzustellen. Die Nationalbank hat für den Kredit gegen die UBS kein Rückgriffsrecht. Die Nationalbank stellt den Kredit in Dollar zur Verfügung, da die Aktiven überwiegend in dieser Währung denominiert sind. Sie wird sich die notwendigen Devisen anfänglich bei der US-Federal Reserve über einen Dollar- Franken-Swap beschaffen. Danach wird die Nationalbank die entsprechenden US-Dollar- Beträge am Markt refinanzieren. Die Verwendung von Währungsreserven ist nicht vorgesehen.

Die von der Gesellschaft zu erwerbenden Aktiven umfassen vorwiegend Anleihen, die mit amerikanischen Wohn- und gewerblichen Hypotheken unterlegt sind. Die Märkte für die meisten dieser Wertpapiere sind seit Ausbruch der Finanzkrise eingefroren oder illiquid. Die Aktiven sind jedoch nach Auffassung der Nationalbank werthaltig. Die Schaffung der Zweckgesellschaft ermöglicht es, diese Aktiven mittelfristig zu verkaufen oder bis zum Verfall zu halten. Zusätzlich umfasst das Portfolio andere, mit Vermögenswerten unterlegte US-Wertschriften und auction rate securities, sowie europäische und asiatische Anleihen. Der Übernahmepreis wird gestützt auf den gegenwärtigen Buchwert der Aktiven sowie eine unabhängige Expertise ermittelt, wobei die Zweckgesellschaft den tieferen der beiden Preise per 30. September 2008 bezahlt. Die Übertragung der Aktiven auf die Zweckgesellschaft sowie die Verwaltung und Liquidation der Anlagen wird durch die SNB beaufsichtigt. Die Verwaltungsaufgaben werden durch die UBS wahrgenommen. Die SNB kann die Verwaltung aber jederzeit einer Drittgesellschaft übertragen.

--- ENDE Pressemitteilung SNB: Massnahmen zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems ---

Über Schweizerische Nationalbank:
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.

Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.

Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung