Wer die Zusatzversicherung kündigen will, muss bis Ende Monat handeln

06.09.2004

Uhr Lesedauer: 4 Minuten


06.09.2004, Die Grundversicherung kann bei einer Prämienerhöhung der Krankenkasse bis Ende November gekündigt werden.


Die Zusatzversicherung hingegen nur bis Ende September, sofern die Prämie unverändert bleibt. Höchste Zeit also, die Police zu überprüfen.

Mitte Oktober werden Krankenkassenprämien wieder das grosse Thema sein. Die Krankenversicherer werden abermals mehr oder weniger saftige Prämienerhöhungen bekannt geben. Wer dann eine Zusatzversicherung kündigen will, kommt häufig zu spät. Bleibt nämlich die Prämie unverändert, ist eine dreimonatige Kündigungsfrist auf Ende Jahr einzuhalten. Ein Überblick.

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Spitalkostenzusatzversicherung halbprivat: Gemäss Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss deckt die obligatorische Grundversicherung die Bedürfnisse genügend ab. So gesehen sind Spitalkostenzusatzversicherungen ein Luxus. Wem die freie Arztwahl und das Liegen im Zweibettzimmer wichtig sind, wird diese Versicherung aber vorsichtshalber behalten.

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Spitalkostenzusatzversicherung privat: In der Variante «halbprivat» lässt sich noch streiten, ob Luxus der richtige Begriff ist. In der Variante «privat» ist der Fall indessen klar: ein klassisches Luxusprodukt. Wem es aufs Geld nicht ankommt, der soll die Prämie bezahlen - als Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten.

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Krankenpflegezusatzversicherung: Die beliebteste Zusatzversicherung überhaupt. Sie kostet wenig und deckt viel. Doch was sie deckt, ist entweder nicht sehr teuer oder kommt nicht sehr häufig vor. Die Versicherung leistet etwa Beiträge an Prävention, medizinische Hilfsmittel, zahnärztliche Behandlungen, ambulante Badekuren, psychotherapeutische Behandlungen, Transportkosten, Mutterschaft sowie Medikamente, die durch die Grundversicherung nicht gedeckt sind. Häufig sind hohe Kostenbeteiligungen in Kauf zu nehmen. Wichtig für Kinder: Oft werden bis zu einem bestimmten Umfang die Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Eingriffe über diese Versicherung gedeckt. In solchen Fällen ist sie für Kinder ein Muss. Erwachsene könnten sich die Prämie sparen.

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Zahnversicherung: In manchen Fällen überflüssig. Der Versicherungsschutz ist limitiert, so dass man die Kosten gleich selber berappen kann. Die hohen Zahnarztkosten für Kinder entstehen nicht durch Amalgam-Füllungen, sondern durch Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen. Just diese Kosten sind bei etlichen Krankenkassen nicht durch die Zahnversicherung, sondern durch die obengenannte Krankenpflegezusatzversicherung gedeckt.

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Komplementärmedizin: CSS, KPT und Visana führen reine Natura-Zusatzversicherungen. Helsana und Concordia leisten zusätzlich auch Beiträge für Prävention und Gesundheitsförderung. Bei anderen Kassen werden die Kosten für Alternativmedizin via Krankenpflegezusatzversicherung gedeckt. Wie bei der Zahnversicherung werden die Leistungen durch Beschränkungen oder hohe Kostenbeteiligungen stark eingeschränkt, so dass der Therapeut ebenso gut aus dem eigenen Sack bezahlt werden kann. Gute Versicherungen für Alternativmedizin führen CSS, EGK, Helsana und Groupe Mutuel.

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UTI (Unfall-Tod-Invalidität): Für Erwachsene oft unnötig; für jedes Kind ein Muss: Die Versicherung zahlt bei unfallbedingtem Tod oder Invalidität ein Kapital. Noch besser ist, wenn neben der unfallbedingten auch die krankheitsbedingte Invalidität versichert ist, wie das etwa bei Helsana der Fall ist.

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Taggeld: Ein wichtiger Versicherungsschutz, sofern man nicht via Arbeitgeber kollektivversichert ist. Allerdings ist die Versicherung sehr teuer. Prämien können gespart werden, indem die Wartefrist verlängert wird.

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Reisezusatzversicherung: Die Krankenversicherer sind für Reiseversicherungen nicht die erste Adresse. --- Grundsatz Nummer eins: Der Sinn und Zweck einer Versicherung besteht darin, ein Risiko zu versichern, das einen ruinieren könnte. Typisches Beispiel ist die Privathaftpflicht. Der Schaden tritt selten ein, doch wenn er eintritt, kann er in die Millionen gehen. So gesehen sind Versicherungen, welche Beiträge bis maximal 300 Franken pro Jahr leisten, höchst fragwürdig.

Grundsatz Nummer zwei: Wer eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat und diese auch regelmässig braucht, sollte sie nicht kündigen.

Grundsatz Nummer drei: Wer eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat und diese praktisch nie braucht, sollte überprüfen, ob die allfälligen Kosten nicht selber berappt werden könnten.

Quelle: Der Blick Geldratgeber - Chatelain rät

--- ENDE Pressemitteilung Wer die Zusatzversicherung kündigen will, muss bis Ende Monat handeln ---


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