Die Schlankheitspille Xenical ist zu Unrecht kassenpflichtig

06.09.2002

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


06.09.2002, Die Schlankheitspille Xenical ist zu Unrecht kassenpflichtig. Laut einem Urteil des EVG zum Konkurrenzprodukt Reductil dürfen keine Medikamente in die Spezialitätenliste aufgenommen werden, deren Wirksamkeit noch nicht nachgewiesen ist.


Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hatte Xenical 1999 befristet in die Spezialitätenliste aufgenommen. Im Oktober 2001 verlängerte es die Aufnahme um weitere zwei Jahre. Die Herstellerin Roche wurde dabei verpflichtet, wissenschaftlich abzuklären, ob der mit Xenical erzielte Gewichtsverlust von Dauer sei.

Dieses Vorgehen war gesetzeswidrig, wie das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) nun im Fall des Konkurrenzprodukts Reductil festgestellt hat. Die Aufnahme von Reductil, für das der entsprechende Nachweis fehle, sei vom BSV zu Recht verweigert worden und die Beschwerde der Herstellerfirma abzuweisen.

Eine so genannte Gleichbehandlung im Unrecht von Reductil lehnten die Luzerner Richter ab, weil es sich bei der rechtswidrigen Aufnahme von Xenical um einen Einzelfall handle. Es sei auch nicht anzunehmen, dass Xenical nach diesem Entscheid ohne den erforderlichen Wirksamkeitsnachweis auf der Liste bleibe.

Laut einer Medienmitteilung von Roche vom 26. August soll die längerfristige Wirkung von Xenical mittlerweile erwiesen sein. Im Jahr 2001 zahlten die Krankenkassen rund 10 Millionen Franken aus der obligatorischen Grundversicherung für Xenical.

Ein Sprecher von Roche sagte, die Wirksamkeit von Xenical sei bei Einführung im Jahre 1998 durch klinische Studien klar belegt und von Swissmedic und BSV anerkannt worden. Damit sei die Aufnahme in die Spezialitätenliste rechtmässig und die Kassenzulässikeit gerechtfertigt.

--- ENDE Pressemitteilung Die Schlankheitspille Xenical ist zu Unrecht kassenpflichtig ---


Weitere Informationen und Links:




Help.ch

Ein Angebot von HELP.ch


Swiss-Press.com ist ein Angebot von www.help.ch und die spezialisierte Plattform für Pressemitteilungen aus der Schweiz. HELP.ch sorgt für hohe Reichweite, professionelle Veröffentlichung und maximale Sichtbarkeit Ihrer Unternehmensnews.

Medienpräsenz mit «Aktuelle News»: Nutzen Sie das Netzwerk von «Aktuelle News», um Ihre Presse- und Medienmitteilungen, Events und Unternehmensnews gezielt zu verbreiten.

Ihre Inhalte werden über News-Sites, Google, Social Media und Online-Portale einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zum Netzwerk gehören führende Presseportale wie Aktuellenews.ch, News.help.ch, Swiss-Press.com und Tagesthemen.ch, Eventportale wie Eventkalender.ch und Swisskalender.ch sowie Online-TV-Plattformen wie Aktuellenews.tv und Handelsregister.tv. Insgesamt stehen über 30 Publikationskanäle zur Verfügung, um Ihre Mitteilungen optimal zu platzieren.