Economiesuisse: Nachhaltige Finanzpolitik

15.07.2008 | von Economiesuisse

Uhr Lesedauer: 1 Minute


15.07.2008, Economiesuisse präsentierte an der Medienkonferenz vom 4. Juli 2008 das Konzept „Nachhaltige Finanzpolitik für Wachstum und Wohlstand“. Das Konzept wurde im Zusammenhang mit der Vernehmlassung „Ergänzungsregel zur Schuldenbremse“ erarbeitet.


Die Schuldenbremse des Bundes hat sich grundsätzlich bewährt, weist indes noch Lücken auf. Deshalb hat der Bundesrat eine Ergänzungsregel vorgeschlagen. Die Wirtschaft begrüsst diesen Vorschlag, fordert aber eine umfassendere Schuldenbremse, welche neben den ausserordentlichen Ausgaben auch die Sozialversicherungen einbezieht.

Position Economiesuisse: Die anstehende Revision der Schuldenbremse bietet die Chance, die Gefahr der Neuverschuldung des Bundes wirksam zu dämmen und gleichzeitig ein sinnvolles Instrument für die nachhaltige Sicherung der Sozialwerke zu schaffen. Die im Konzept vorgeschlagene Nachhaltigkeitsregel für die staatlichen Sozialversicherungen ist eine wirksame Ergänzung der Schuldenbremse. Damit wird die Schuldenbremse umfassend, sodass eine nachhaltige Finanzpolitik gelingen kann. Dies ist Grundlage für Wirtschaftswachstum und Wohlstand.

--- ENDE Pressemitteilung Economiesuisse: Nachhaltige Finanzpolitik ---

Über Economiesuisse:

Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.



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