02.07.2004
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02.07.2004, Der Bundesrat stellt die Ärzte vor die Wahl: Entweder sie akzeptieren die Aufhebung des
Vertragszwangs oder der Ärztestopp wird verlängert.
Die FMH denkt nicht daran, einzulenken
Pascal Couchepin hat sich im Bundesrat durchgesetzt. Seine bereits im Februar angekündigte Strategie ist nun offizielle Politik. Der Ärztestopp, der noch bis am 3. Juli 2005 gilt, soll verlängert werden, bis die Vertragsfreiheit in Kraft getreten ist. Diese wird von der Ärztevereinigung FMH mit allen Mittel bekämpft. Im Rahmen der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), die im Nationalrat Schiffbruch erlitt, kündigte die FMH an, gegen die Aufhebung des Kontrahierungszwangs das Referendum zu ergreifen.
Neuer Beschluss nötig Auch jetzt kann sich die Organisation nicht vorstellen, dass die Krankenkassen nur noch Verträge mit Ärzten ihrer Wahl eingehen dürfen. Laut Sprecher Reto Steiner bräuchte es zwar einen neuen Referendumsbeschluss des Zentralvorstandes und der Ärztekammer, doch dass ein solcher sehr wahrscheinlich ist, verhehlt er nicht. Schliesslich sei der neue FMH-Präsident Jacques de Haller, der heute sein Amt antritt, ein «heftiger Gegner» der Vertragsfreiheit. Nicht gelten lässt Steiner den Vorwurf, die etablierte Ärzteschaft schmälere mit dieser Haltung die Berufsaussichten der Jungärzte. Auch diese seien in ihrer Mehrheit gegen die Aufhebung des Kontrahierungszwangs. Und auf unbestimmte Zeit könne der Ärztestopp, der «ein Schuss ins Wasser» sei, ohnehin nicht verlängert werden.
Panorama vorgestellt Doch nicht nur das KVG war gestern Thema im Bundesrat. Pascal Couchepin präsentierte dem Gremium ein «Panorama der Sozialversicherungen». Wie der Sozialminister vor den Medien erklärte, zeige sein Departement darin Perspektiven bis 2020 auf. Auf Grund dieser Auslegeordnung beschloss der Bundesrat, was er in der nächsten Zeit auf die Reihe bringen will. Zusätzlich zu bereits gefällten Beschlüssen fasst er eine Reihe von Massnahmen ins Auge.
Bei der AHV beschloss die Regierung, sofort Vorbereitungsarbeiten für eine neue Revision an die Hand zu nehmen, nachdem der erste Anlauf am 16. Mai an der Urne gescheitert war. Die Revision soll die AHV bis 2020 sichern. Die dazu nötigen Massnahmen sollen schrittweise umgesetzt werden. Um Unkenrufen und vermeintlichen Wundermitteln zuvorzukommen, werden alternative Modelle geprüft, sagte Couchepin. Allerdings erwarte er auch von diesen Modellen keine Wunder, fügte er bei. Als Beispiel wiederholte er etwa das System mit der Lebensarbeitszeit. Auch Kriterien, schwer arbeitende Ärmere früher zu pensionieren als nicht derart hart arbeitende Reichere, würden studiert.
Bei der IV drängt die Zeit, denn ihre Finanzlage wird immer schiefer. Mit der 5. IV-Revision und der Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der IV könnten die Schulden langsam abgebaut werden. Dazu will der Bundesrat einige Punkte der Revision mit Dringlichkeitsrecht vorziehen. So könnte etwa das Verfahren zum Erhalt einer IV-Rente kosten- pflichtig werden.
--- ENDE Pressemitteilung Ärzte in die Enge getrieben ---
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