ES: Bestimmungen gegen Fälschungen und Raubkopien

27.06.2008 | von Economiesuisse

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


27.06.2008, Am 1. Juli 2008 treten verschiedene gesetzliche Änderungen zum Schutz des Geistigen Eigentums in Kraft. Sie verbessern die Möglichkeiten im Bereich der Rechts­durch­setzung und bei der Bekämpfung von Fälschungen und Raub­kopien.


Die weltweite Zunahme von Fälschungen und Raubkopien hat auch in der Schweiz ver­schie­ dene Gesetzes­anpassungen notwendig gemacht. Diese treten am 1. Juli 2008 in Kraft und bezwecken eine Stärkung der Instrumente für den Kampf gegen Fälschungen und Raub­kopien. Konkret werden Kompetenzen der Zollverwaltung erweitert. Der Zoll kann neu nicht nur bei der Ein- und Ausfuhr gefälschter Waren, sondern auch bei deren Durchfuhr eingreifen und zudem beim Grenzübertritt auch Fälschungen einziehen, die in kleinen Mengen zum privaten Gebrauch importiert werden. Bislang bestand hier keine Handhabe.

Besserer Schutz stärkt Glaubwürdigkeit der Schweiz Durch Fälschungen und Raubkopien entsteht der Schweizer Wirtschaft jährlich ein Schaden von rund 2 Mrd. Franken. Mit einer gezielten Erfassung der Durchfuhr gefälschter Waren kann verhindert werden, dass die Schweiz zu einem Transitland für gefälschte Güter wird. Darüber hinaus ist es wichtig, dass auf internationaler Ebene weiterhin Druck auf die Herkunftsländer gefälschter Ware zur stärkeren Bekämpfung der Fälschungsindustrie gemacht wird. Wenn die Schweiz wie hier ihre eigenen „Hausaufgaben“ macht, erhöht dies die Glaubwürdigkeit von entsprechenden Forderungen an andere Länder.

--- ENDE Pressemitteilung ES: Bestimmungen gegen Fälschungen und Raubkopien ---

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