IV-Zusatzfinanzierung: Bedingungen von economiesuisse nicht erfüllt

09.06.2008 | von Economiesuisse

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


09.06.2008, In der zweiten Woche der Sommersession wurde im Parlament die IV-Zusatz­finan­zierung beraten. Leider ist der Ständerat in einem wichtigen Punkt auf die Variante des Nationalrats eingeschwenkt. Die 6. IV-Revision wird nun nicht auf rein aus­gaben­seitige Massnahmen beschränkt. Für economiesuisse sind damit die Be­ding­ungen an eine echte und nachhaltige Reform der Invalidenversicherung nicht erfüllt.


In der zweiten Sessionswoche konnten sich der National- und der Ständerat in einigen Punkten bei der IV-Zusatzfinanzierung einigen: Der Ständerat setzte sich mit dem Vorschlag zugunsten einer proportionalen statt linearen Mehrwertsteuererhöhung von 0,4 Prozent beim Normalsatz, 0,1 Prozentpunkte beim reduzierten Satz und 0,2 Prozentpunkte beim Hotellerie-Sondersatz durch. Bei den Vorgaben zur Ausgestaltung der 6. IV-Revision bis 2010 ist der Ständerat aber leider auf die Version des Nationalrats eingeschwenkt. Demnach soll sich die Regierung bei der Vorlage zur 6. IV-Revision nicht nur auf ausgabenseitige Massnahmen zur Sanierung der IV beschränken, sondern eventuell auch andere Vorschläge in Betracht ziehen. Der Entscheid des Ständerats, dieses Schlupfloch offen zu lassen, wird von der Wirtschaft klar bedauert. Die Bedingungen an eine echte und nachhaltige 6. IV-Revision sind damit nicht erfüllt.

Mit dieser Formulierung ist die Gefahr erheblich, dass nach Ablauf der befristeten Mehr­ wert­steuererhöhung erneut die Pandorrabüchse für Zusatzeinnahmen – insbesondere Lohn­ prozente – geöffnet wird. Eine Erhöhung der Lohnprozente und Verteuerung der Arbeitskosten lehnt economiesuisse aber klar ab. economiesuisse hatte sich bei der Ausarbeitung der 5. IV-Revision und der IV-Zusatzfinanzierung stets für eine glaubwürdige und finanzpolitisch nachhaltige Sanierung eingesetzt.

--- ENDE Pressemitteilung IV-Zusatzfinanzierung: Bedingungen von economiesuisse nicht erfüllt ---

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