SBB: Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr kein Güterverkehr mehr

02.06.2008 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB

Uhr Lesedauer: 1 Minute


02.06.2008, Seit Ende Mai verkehren zwischen 22.00 und 6.00 Uhr keine geplanten Güterzüge mehr auf der Stammlinie Bern–Olten via Burgdorf und Langenthal. Güterzüge mit schweren Achslasten dürfen neu mit 100 km/h auf der Neubaustrecke Mattstetten–Rothrist fahren.


Für die Gemeinden an der SBB Stammlinie Bern–Olten sind die Nächte zwischen 23.30 und 6.00 Uhr seit dem Fahrplanwechsel vom vergangenen Dezember ruhiger geworden: Es verkehren grundsätzlich keine durchgehenden Güterzüge mehr; vor dem Fahrplanwechsel waren es durchschnittlich 40 Güterzüge pro Nacht.

Seit Ende Mai 2008 beginnt die Nachtruhe auf der Stammlinie bereits um 22.00 Uhr. Güterzüge mit schweren Achslasten dürfen nämlich seither die Neubaustrecke Mattstetten– Rothrist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h befahren statt wie bisher mit 80 km/h. Diese Güterzüge, die bisher zwischen 22.00 und 23.30 Uhr aus Kapazitätsgründen via Stammlinie verkehren mussten, können dank der höheren Geschwindigkeit neu über die Neubaustrecke geführt werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat eine entsprechende provisorische Bewilligung erteilt; die definitive Bewilligung wird auf Fahrplanwechsel Dezember 2008 erwartet.

Güterzüge werden deshalb ab sofort nur noch aus betrieblichen Gründen über die Stammlinie verkehren: nämlich im Fall von Zubringerfahrten, bei Störungen oder bei Unterhaltsarbeiten auf der Neubaustrecke.

--- ENDE Pressemitteilung SBB: Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr kein Güterverkehr mehr ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:

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Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.



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