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ZKB beteiligt sich am Technopark Winterthur

20.02.2008 | von Zürcher Kantonalbank


Zürcher Kantonalbank

20.02.2008, Zusammen mit verschiedenen Winterthurer Unternehmungen beteiligt sich die Zürcher Kantonalbank (ZKB) mit einem Anteil von einer Million Franken an der Aktienkapitalerhöhung der Technopark Winterthur AG. Damit unterstreicht die ZKB ihr Engagement zur Förderung des Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

Der Technopark Winterthur, der 2007 sein fünfjähriges Bestehen feiern konnte, ist eine Erfolgsgeschichte. Ein Erweiterungsbau direkt neben dem bestehenden Gebäude im Sulzer-Areal Winterthur Stadt soll Platz für weitere innovative, zukunftsorientierte Unternehmen schaffen. Zur Finanzierung des neuen Geschäftshauses mit Labor-, Büro- und Konferenzräumen erhöht die Technopark Winterthur AG ihr Aktienkapital um rund sechs Millionen Franken. Die ZKB beteiligt sich neben verschiedenen Winterthurer Unternehmen mit einem Anteil von einer Million Franken.

Die Schweizer Wirtschaft ist auf innovative Unternehmen angewiesen. An der Nahtstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft nehmen die Technoparks eine wichtige Aufgabe wahr. Mit ihrem finanziellen Engagement bei der Technopark Winterthur AG unterstreicht die ZKB ihr Engagement zur Förderung des Unternehmertums im Kanton Zürich. Die ZKB ist auch am Technopark Zürich beteiligt und vergibt jährlich den ZKB Pionierpreis TECHNOPARK. Darüber hinaus investiert die ZKB im Wirtschaftsraum Zürich jährlich namhafte Beträge in innovative Start-up-Unternehmen.

--- ENDE Pressemitteilung ZKB beteiligt sich am Technopark Winterthur ---

Über Zürcher Kantonalbank:
Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.


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