Patientengesetz spätestens 2005

06.04.2004

Uhr Lesedauer: 4 Minuten


06.04.2004, Kantonsrat verabschiedet das neue Gesetz für Spitäler, Pflege- und Altersheime Der Kantonsrat verabschiedete gestern das neue Patientinnen- und Patientengesetz.


Nach dem Willen der Ratsmehrheit soll dieses spätestens am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Einzig die SVP, die Mehrbelastungen für Spitäler und Personal befürchtet, votierte an der Schlussabstimmung dagegen.

Das neue Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich, welches bereits in erster Lesung am 19. Januar vom Kantonsrat unter Dach und Fach gebracht worden war, erfuhr gestern in zweiter Lesung noch einige wenige Änderungen formeller Natur. Diese betrafen ausschliesslich den Wortlaut des Gesetzestextes und ergaben sich aus der zwischenzeitlich erfolgten Überarbeitung des Antrags durch die Redaktionskommission.

«Zu viel Eigendynamik» Die Aufgabe der Redaktionskommission sei es, «den Willen des Gesetzgebers in gültige Rechtsnormen umzugiessen», wie Hartmuth Attenhofer (sp, Zürich), Präsident der Redaktionskommission, gestern in Erinnerung rief. Bei der Lektüre des Antrags der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) habe die Redaktionskommission «das Haar in der Suppe» finden müssen, ohne Inhalte abzuändern.

Obwohl Germain Mittaz (cvp, Dietikon) im Zusammenhang mit einem Paragraphen der Redaktionskommission vorwarf, zu viel «Eigendynamik» entwickelt zu haben, kann dieses «Umgiessen» als gelungen bezeichnet werden. Dies zeigte sich darin, dass Formulierungen nur gerade im Titel sowie in weiteren 4 von insgesamt 34 Paragraphen einer Abstimmung bedurften. In allen fünf Fällen unterlag die Redaktionskommission, und beibehalten wurde der Wortlaut der KSSG, die bei ihren Rückkommensanträgen auf die Unterstützung der Ratsmehrheit zählen konnte.

Kantonsrat bestimmt Termin Eine Ergänzung erfuhr der letzte Paragraph 34. Jürg Leuthold (svp, Aeugst a. A.) beantragte, darin festzuhalten, das neue Gesetz habe per 1. Januar 2005 in Kraft zu treten. Darin erkannte Gesundheitsdirektorin Verena Diener eine «Grundsatzfrage», welche einen Systemwechsel herbeiführen wolle. Es liegt nämlich in der Kompetenz des Regierungsrates, der das Gesetz umzusetzen hat, den Termin des Inkrafttretens zu bestimmen. Nachdem aber Willy Haderer (svp, Unterengstringen) das neue Gesetz nicht weiteren Verzögerungen ausgesetzt und gar noch früher eingeführt wissen wollte, schlug Leuthold einen «Kompromiss» vor, der schliesslich Eingang in den Gesetzestext fand: So soll das Patientinnen- und Patientengesetz nach dem Willen des Kantonsrates nun «spätestens am 1. 1. 2005» in Kraft treten.

Das Fremdwort bevorzugt In der Schlussabstimmung verabschiedete das Parlament das neue Gesetz mit 108 zu 43 Stimmen. Dagegen stimmte, mit drei Ausnahmen, die SVP-Fraktion. Zuvor aber wurde noch über Kleinigkeiten gestritten. Zum Beispiel soll das neue Gesetz aus Respekt gegenüber dem Willen der Patienten nicht, wie von der Redaktionskommission vorgeschlagen, «Gesetz über die Patientinnen und Patienten» heissen; dies verhinderte der Rat mit 125 zu 0 Stimmen. Weiteres Beispiel: Im Bestreben, den Text nicht nur für medizinisches Personal verständlich zu machen, hatte die Redaktionskommission im Absatz über die Behandlung und Betreuung Sterbender den Begriff «kurativ» mit «auf Genesung ausgerichtet» ersetzt. Dagegen stemmte sich KSSG-Präsident Christoph Schürch (sp, Winterthur), der fand, «kurativ» umschreibe den Sachverhalt schärfer. Sein Rückkommensantrag wurde vom Rat mit 97 zu 8 Stimmen angenommen.

Geschenk als Bumerang? Wie fraktionsübergreifend versichert wird, verfügt nun der Kanton Zürich über ein schlankes, zeitgemässes und fortschrittliches Patientengesetz, welches auf die Bedürfnisse all jener ausgerichtet ist, die sich in öffentlichen oder privaten Spitälern sowie in Alters- und Pflegeheimen betreuen lassen müssen. Deren Rechte und Pflichten werden im neuen Patientengesetz definiert. Dieses regelt zudem die Rechtsstellung von Patientinnen und Patienten, Zwangsmassnahmen, Lehrveranstaltungen und Forschung, Seelsorge, Betreuung und Behandlung Sterbender, Transplantation, Obduktion, sinnvolle Eingriffe und den Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen. Einzig die SVP übte sich in ihrem Schlussvotum durch Theresia Weber-Gachnang (Uetikon a. S.) in Pessimismus: Das neue Gesetz bringe den Spitälern und dem Personal Mehrbelastung. Weber hofft, dieses «Geschenk an die Patienten» werde sich nicht als Bumerang erweisen.

Übrige Ratsgeschäfte - Justizkommission. Der Kantonsrat wählte Hans Egloff (svp, Aesch) als Mitglied der Justizkommission. Er ersetzt Reto Surber (svp, Zürich). - Vertrauensstelle. Der Kantonsrat wies ein dringliches SP-Postulat zur Schaffung einer Vertrauensstelle für das kantonale Personal mit 96 zu 68 Stimmen ab. - Steuerpaket:Alfred Heer (svp, Zürich) kritisierte die Regierung, ein Inserat gegen das Steuerpaket mitunterzeichnet zu haben. Darüber zeigte sich Karin Maeder (sp, Rüti) «hoch erfreut und dankbar», während Martin Bäumle (gp, Dübendorf) die Erklärung der SVP als Gejammer bezeichnete. - Chefärzte. Der Kantonsrat schrieb ein Postulat zur Überprüfung des Besoldungssystems für Chefärztinnen und Chefärzte sowie Leitende Ärztinnen und Ärzte als erledigt ab. - Neurorehabilitative Versorgung. Der Kantonsrat schrieb einen Bericht über vorgesehene Massnahmen im Bereich der neurorehabilitativen Versorgung Zürich als erledigt ab. - Kinderspitex. Der Kantonsrat schrieb ein SP-Postulat zur finanziellen Unterstützung der Kinderspitex als erledigt ab. - Würdigung. Ratspräsident Ernst Stocker (svp, Wädenswil) gedachte der im Alter von 72 Jahren verstorbenen alt Regierungsrätin Hedi Lang.

--- ENDE Pressemitteilung Patientengesetz spätestens 2005 ---


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