Bürokratisches Hickhack auf Kosten der Kranken

26.03.2004

Uhr Lesedauer: 4 Minuten


26.03.2004, Hunderte von Versicherten erhalten wegen alter Zahlungsversäumnisse keine Krankenkassenleistungen - es sei denn, die Sozialbehörde der Gemeinde springt ein und leistet Vorschuss.


Dabei hat der Kanton eine Millionen-Abschlagszahlung geleistet. Aber das reicht nicht.

«Die Kassen müssen jetzt die Leistungssperren aufheben. Wieso ist das noch nicht geschehen?», fragt Kurt Spörri, Mitglied der Sozialhilfebehörde Pratteln. Mit dem ähnlichen Problem kämpft die Reinacher Sozialbehörden-Präsidentin Lilly Senn. Der Präsident des Verbandes für Sozialhilfe, Peter Ley (Oberwil), verspricht eine Recherche und wundert sich: «Der Verband muss die Fälle sammeln und sich des Problems annehmen. Es könnte ein schlechtes Cash-Management der Kassen vorliegen.»

Das Thema Leistungssperre gegen Versicherte, die im Zahlungsverzug sind, kam an der Jahresversammlung des Verbandes für Sozialhilfe in Liestal spontan zur Sprache. Denn die Sozialhilfebehörden erwarten eine Aufhebung aller Leistungssperren. Dies wird aber so nicht geschehen, im Gegenteil: Zwischen Gemeinden, Versicherten und Krankenkassen existiert weiterhin ein Millionen-Problem für ausstehende Prämien der Jahre 1998-2002, wie Nachfragen der BaZ ergaben. Gestritten wird um 7 Millionen. Soweit ersichtlich, stellt sich die Situation so dar: Nach der Einführung des Krankenkassengesetzes herrschte rechtliche Unklarheit über die Zahlungs- und Leistungspflichten bei Zahlungsversäumnissen. Dies regelte später das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Hier wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass der Kanton bedürftige Prämienzahler praktisch mit staatlichen Zahlungen aus ihrer Misere erlöst.

Abschlag gezahlt, Problem bleibt Zunächst wurden für den Zeitraum 1998-2002 Zahlungsrückstände von 3 bis 4 Millionen geschätzt. Tatsächlich aber ergab eine exakte Nachzählung zehn Millionen. Die Ausstände werden zum Teil von den Kassen, zum Teil von den Sozialbehörden in Form von Verlustscheinen gehalten. Das war weit mehr als erwartet, vor allem mehr als die Regierung zu bewältigen können glaubte. Der Regierungsrat entschied «salomonisch» vorzugehen und zahlte per Ende Februar die ehedem geplanten drei Millionen sozusagen als lindernden Tropfen. Doch damit ist das Problem keineswegs beseitigt, wie sich jetzt zeigt. Die Auffassungen über die Leistungssperre und die Wahrnehmung des regierungsrätlichen Vorgehens liegen meilenweit auseinander. Irritationen hüben und drüben

«Von einer Abmachung, dass diese drei Millionen das Problem vollständig lösen sollen, weiss ich nichts», sagt Lothar Niggli von der Abteilung Finanz und Volkswirtschaft der Finanzverwaltung. Der Geschäftsführer des Krankenkassenverbandes Santésuisse in Basel, Thomas von Allmen, zeigt sich irritiert. «So lange die Prämien unbezahlt sind, bleiben die Leistungen grundsätzlich gesperrt.» Rudolf Schaffner vom Kantonalen Sozialamt sieht indes die Notwendigkeit für eine Aufräumaktion. «Wir müssen gemeinsam eine Lösung finden.» Es könne nicht angehen, dass der Kanton zur Problemlösung Millionen zahle, und dann geschieht einfach nichts.

Thomas von Allmen sagt: «Wir haben das immer als Abschlagszahlung gesehen, als eine Art Beihilfe.» Möglicherweise begnüge sich die eine oder andere Kasse nun gänzlich damit und verzichte auf Restforderungen. Was er aber im gleichen Atemzug als eher unwahrscheinlich bewertet. Für Lothar Niggli ist der Fall klar: «Die Restschuld bleibt bestehen. Das ist auch ein Bonitätsrisiko der Krankenkassen.» Für Rudolf Schaffner ergibt sich dagegen eindeutig Nachverhandlungszwang: «Nach unserer Zahlung können die Versicherungen nicht nicht reagieren.»

Für die Gemeinden gibt es nun ein unfrohes Erwachen. Sie hatten sich zuletzt für eine integrale Erledigung dieses langjährigen Streitfalles eingesetzt - vergeblich. Das Sammeln von Leistungssperren, wie es der Sozialhilfeverband ankündigte, ändere nichts, vorerst bleibe alles offen, winkt der Krankenkassen-Sprecher ab. Bis auf weiteres müssen somit die Sozialbehörden in den Gemeinden für die ausstehenden Prämien aufkommen, falls sie nicht die (deutlich höheren) Medizinkosten ihrer Leistungsbezüger direkt begleichen.

Ein ähnliches Problem besteht übrigens bei den Arbeitslosengeldern: Weil das Kiga wegen den vielen Arbeitslosen überlastet und im Verzug ist, müssen die Gemeinde-Sozialämter während mehrerer Monate erhebliche Arbeitslosengelder vorschiessen.

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