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Nichtbetriebsunfall: Teilzeitbeschäftigte fallen in Gesetzeslücke

21.01.2004


21.01.2004, Unfallgefahr für Teilzeit-Jobber Teilzeitbeschäftigte müssen sich mit aufwendigen und teuren Versicherungslösungen gegen die fehlende UVG-Deckung schützen. Frage: Seit 5 Monaten bin ich bei drei Arbeitgebern teilzeitlich erwerbstätig.

Leider erreiche ich bei keinem Patron die vom Unfallversicherungs-Gesetz verlangten 8 Stunden in der Woche. Wie kann ich die Deckungslücke während meiner Freizeit, also für den Bereich des Nichtberufsunfalls (NBU) schliessen? - F. P. aus So.

Antwort: Die vom Gesetzgeber in Artikel 13 der Unfallversicherungs-Verordnung formulierte Deckungslücke könnte tatsächlich mit einer leichten Satzänderung geschlossen werden. Hierfür müsste es in Absatz 1 des besagten Artikels in etwa heissen: "Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem oder mehreren Arbeitgebern mindestens 8 Stunden beträgt, sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert."

Bis jetzt werden diese Arbeitsstunden bei mehreren Arbeitgebern leider noch nicht zusammengezählt. Bei der oben vorgeschlagenen Wortwahl müsste in der Verordnung natürlich auch sorgfältig ausformuliert werden, welcher UVG-Versicherer für welche Freizeitphase zuständig wäre.

Wenn Sie also für die längere Zukunft die verlangte wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber alleine nicht erreichen, müssen Sie, damit Sie auch während ihrer Freizeit mindestens voll unfallversichert sind, sowohl die unfallbedingte Heilungskostendeckung als auch den Lohnersatz bei Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit sowie eventuell bei Todesfall selber versichern. Die HeilungskostenGrundleistungen müssen Sie unbedingt bei Ihrem persönlichen Krankenversicherer (KVG) einschliessen. Für die erweiterte Deckung für Halbprivat- oder Privat-Spitalabteilung schliessen Sie bei Bedarf eine VVG-Zusatzversicherung ab. Ebenfalls ein allfälliges Invaliditäts- und Todesfallkapital sowie ein Unfall-Taggeld können Sie bei Ihrem Krankenversicherer relativ günstig einschliessen.

Letzteres leider oft bloss als Schadenversicherungssystem. Empfehlenswert wäre, wenn Sie die Risiken "Unfall" und "Krankheit" zusammen und leistungsmässig gleichwertig in einer Versicherungspolice versichern, obschon die Versicherung für das Krankheitsrisiko viel teurer ist. Meistens ist die versicherte Person für "Unfall" massiv überversichert und für "Krankheit" massiv unterversichert.

Die Gesetzeslücke könnte einfach geschlossen werden - wenn der Gesetzgeber nur wollte

Selbstverständlich können Sie auch Angebote von einem traditionellen VVGVersicherer prüfen. Der Vorteil bei einem solchen separaten VVG-UVG-Ergänzungsvertrag liegt darin, dass Sie die Heilungskosten in der Regel für die Erstklassabteilung, ein Spitaltaggeld, ein normales Taggeld unbedingt nach Summenversicherungssystem, ein Invaliditätskapital mit steigender Skala (z.B. 350 Prozent - entspricht im UVG dem Integritätsbegriff) und ein Todesfallkapital in einer Police (ohne Krankheitsrisiko) versichern können. Beim Produkt "Heilungskosten" sind normalerweise auch weitere Leistungen wie Such-, Rettungs, Bergungs- und Transportkosten sowie Reinigungsaufwendungen bei Blutverschmutzung nach einer Transportaktion und andere Sachleistungen eingeschlossen (siehe AVB). Leider hat dieses getrennte Versicherungskonzept mit Krankendeckung über Ihren KVGKrankenversicherer und Unfalldeckung über den erwähnten Unfallversicherer auch wichtige Nachteile.

Grundsätzlich sollte die betreffende Person auch für einen gleichwertigen umfassenden Krankheitsversicherungsschutz gedeckt sein. Wird dieser Gleichstand erreicht, dann ist der Prämienaufwand viel grösser. Beim getrennten Vorsorgekonzept ergibt sich ein weiterer Nachteil. Dauern die Unfallfolgen länger, z.B. länger als fünf Jahre, dann können für den vergangenen Versicherungsfall erneut Deckungslücken auftreten, weil eventuell die in den Vertragsbestimmungen festgehaltene Deckungsdauer für diesen betreffenden Versicherungsfall erreicht worden ist (bitte prüfen). Immerhin gewähren viele Versicherer nach Ablauf der normalen Deckungsdauer nochmals eine pauschale Versicherungssumme von

50 000 bis 200 000 Franken; danach ist für den betreffenden Versicherungsfall endgültig Schluss. Es besteht für den Rest des Lebens (für Rückfälle oder Spätfolgen) nur noch Deckung gemäss KVG-Niveau mit Unfalleinschluss - dies trotz Vorhandensein eines UVG-Versicherungsschutzes via Arbeitgeber.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente für das Unfall- und Krankheitsrisiko, also für das Invaliditätsrisiko, können Sie bei einem Lebensversicherer im Rahmen eines entsprechenden Risikoversicherungsvertrages abdecken.

--- ENDE Pressemitteilung Nichtbetriebsunfall: Teilzeitbeschäftigte fallen in Gesetzeslücke ---


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